Eilantrag gegen Griechenlandhilfe abgewiesen
8. Mai 2010Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für die umstrittene deutsche Griechenland-Hilfe frei gemacht. Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung wurde vom Zweiten Senat am Samstag (08.05.2010) als unbegründet abgewiesen. "Das Bundesverfassungsgericht hat keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist", heißt es in der Entscheidung.
"Schwere Nachteile"
Sollte nun eine Einstweilige Anordnung ergehen, aber die Notkredite von bis zu 22,4 Milliarden Euro sich später als verfassungskonform erweisen, "drohen der Allgemeinheit schwere Nachteile", hieß es weiter. Ein Termin für die endgültige Entscheidung über die Klage nannte das Gericht noch nicht.
Die fünf Kläger hatten nach der Verabschiedung des Gesetzes für die Griechenland-Hilfe am Freitag im Bundestag Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Eilanträge richteten sich gegen das Gesetz, mit dem Deutschland Kreditgarantien über 8,4 Milliarden Euro allein in diesem Jahr übernimmt. Die fünf Wissenschaftler hatten argumentiert, dass in Deutschland Inflation drohe, sollte Griechenland die Kredite nicht zurückzahlen. Zudem warfen sie der Bundesregierung einen Verstoß gegen europäisches Recht vor, weil nach dem Lissabon-Vertrag kein Staat für die Schulden anderer EU-Mitglieder haften dürfe. Sie wollten per Eilantrag erreichen, dass das höchste deutsche Gericht die Ausfertigung und den Vollzug des Gesetzes untersagt.
Autor: Oliver Samson (AP, dpa)
Redaktion: Manfred Götzke