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BER-Eröffnung 2017 - oder doch nicht?

26. Mai 2016

Vier Mal wurde die Eröffnung des Berliner Flughafens verschoben. 2017 soll es endlich soweit sein. Berlins Regierender Bürgermeister Müller ist allerdings skeptisch, ob sich der Plan einhalten lässt.

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Hauptstadtflughafen Willy Brandt (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/dpa/P. Pleul

Es wäre dann das fünfte Mal, dass die Eröffnung des Hauptstadtflughafens verschoben wird. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte im Abgeordnetenhaus, "dass ich mit dem heutigen Stand auch nicht mehr ausschließen kann, dass wir mit der Eröffnung im Jahr 2018 landen". Müller führt den Flughafen-Aufsichtsrat. "Ich will Ende 2017 fliegen", bekräftigte er das bestehende Ziel. Lange Genehmigungsfristen beim Brandschutz-Umbau im Terminal machten ihn jedoch skeptisch. Es werde von Tag zu Tag schwieriger, den Termin zu halten, sagte Müller.

Streit um Teilgenehmigung

Die Eröffnung des drittgrößten deutschen Flughafens wurde wegen Technikproblemen, Planungsfehlern und Baumängeln seit Baubeginn 2006 bereits vier Mal verschoben. Eigentlich sollte der Neubau in der brandenburgischen Gemeinde Schönefeld südöstlich von Berlin im Jahr 2011 in Betrieb gehen. Die neuen Terminprobleme gibt es, weil ein Terminalgeschoss am Übergang zum unterirdischen Bahnhof bisher im Brandfall nicht ausreichend entraucht werden kann. Die Verantwortlichen hatten das Problem lange Zeit nicht beachtet.

Der Umbau der Entrauchung am Übergang vom Terminal zum Bahnhof kann nicht vor Erteilung der 5. Teilbaugenehmigung beginnen. Der Landrat des für die Genehmigung zuständigen Landkreises Dahme-Spreewald, Stephan Loge, sagte am Mittwochabend der RBB-"Abendschau", die Baubehörde könne die Genehmigung nicht wie erwartet bis Ende Juni erteilen. Er rechne deshalb mit einer weiteren Verzögerung.

Kritik von Müller

Bürgermeister und BER-Aufsichtsratschef Müller kritisierte vor dem Abgeordnetenhaus die Haltung der Baubehörde und des Eisenbahnbundesamtes. Diese verlangen für die Teilbaugenehmigung auch eine Simulation für den Höchstbetrieb vorzulegen, bei dem während eines Brandfalls mehrere Züge gleichzeitig ein- und ausfahren.

Die für den BER zuständige Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) dagegen will zunächst eine Genehmigung für den Normalbetrieb erwirken, weil der Tiefbahnhof erst nach Fertigstellung einer weiteren geplanten Bahnlinie gleichzeitig für mehrere Züge gleichzeitig genutzt wird. Müller sagte, eine Einhaltung des Zeitplanes hänge von der Bereitschaft der Behörden ab, die Teilgenehmigung schrittweise zu erteilen.

cr/qu (dpa, afp)