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Politik

Ermittlungen gegen Höcke eingestellt

1. März 2017

Die Äußerungen des Thüringer AfD-Chefs zum Umgang mit der NS-Vergangenheit hatten bundesweit für Empörung gesorgt. Strafrechtlich bleibt Höckes Auftritt folgenlos.

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Björn Höcke (Archivbild/picture-alliance/dpa/S. Pförtner)
Bild: picture-alliance/dpa/S. Pförtner

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen dessen Äußerungen zum Berliner Holocaustmahnmal und zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit eingestellt.

Höckes umstrittene Dresdner Rede erfülle weder den Tatbestand der Volksverhetzung noch handle es sich um eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, teilte die Behörde in der sächsischen Landeshauptstadt mit. Bei der Staatsanwaltschaft waren nach der Rede am 17. Januar insgesamt 91 Strafanzeigen gegen Höcke eingegangen.

Auftritt bei AfD-Jugend

Auf einer Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative in Dresden hatte der 44-Jährige, der dem rechtsnationalen Flügel der AfD zugerechnet wird, offensichtlich unter Anspielung auf das Holocaustmahnmal in Berlin von einem "Denkmal der Schande" gesprochen.

Zudem kritisierte Höcke eine "dämliche Bewältigungspolitik" und forderte eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad". Nach einem bundesweiten Sturm der Entrüstung räumte Höcke Fehler ein. Der AfD-Bundesvorstand beschloss mehrheitlich, ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn einzuleiten.

AfD will Björn Höcke ausschließen

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Dresden sind die Äußerungen Höckes vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der "objektive Sinn" der Rede sei - so wörtlich - eine "radikale Kritik an der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft". Dabei handle es sich nicht um Volksverhetzung.

Weil sich die Rede auch nicht direkt an die NS-Opfer gerichtet habe, sei auch keine Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nachweisbar, erklärte die Justizbehörde.

wl/uh (dpa, afp, epd)