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Ermittlungen gegen Staatsanwalt

20. Februar 2015

Der Chefankläger bei den Strafprozessen gegen Altbundespräsident Wulff und Ex-Bundestagsabgeordneten Edathy soll vertrauliche Infos an die Presse weitergegeben haben. Jetzt wird gegen ihn ermittelt.

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Generalstaatsanwalt Frank Lüttig (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka

Gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Frank Lüttig, wird wegen des Verdachts der Weitergabe vertraulicher Einzelheiten aus den Ermittlungen gegen ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) und den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) an Medien ermittelt. Das sagte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) nach eigenen Angaben dem Landtag in Hannover. Ihm werde vorgeworfen, in acht Fällen "in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben", erklärte Niewisch-Lennartz weiter.

Auch Ermittlungen gegen zweite Person

Lüttig war im fraglichen Zeitraum zunächst Leiter der Strafrechtsabteilung im Landesjustizministerium unter Niewisch-Lennartz' Vorgänger Bernd Busemann (CDU) und übernahm dann 2012 rund drei Monate nach Aufnahme der Ermittlungen gegen Wulff durch die Staatsanwaltschaft Hannover die Leitung der Generalstaatsanwaltschaft in Celle. Sie leitet die Ermittler in Hannover als direkt vorgesetzte Behörde.

Lüttig war damit so etwas wie der Chefermittler sowohl im Fall Wulff als auch in dem späteren Verfahren gegen Edathy, das ebenfalls von der Staatsanwaltschaft in Hannover geführt wird. Niewisch-Lennartz zufolge wird zudem gegen eine zweite Person wegen Geheimnisverrats ermittelt. Deren Namen dürfe sie derzeit jedoch aus ermittlungstaktischen Gründen öffentlich nicht nennen.

Anfangsverdacht und Unschuldsvermutung

Die Ermittlungen gegen Lüttig und den nicht genannten zweiten Verdächtigen führt die Staatsanwaltschaft im südniedersächsischen Göttingen. Diese hatte bereits vor Monaten den Auftrag erhalten, die wiederholte Weitergabe von Geheiminformationen im Fall Wulff zu untersuchen. Der Justizministerin zufolge kamen die Ermittler dort nach "umfangreichen Vorermittlungen" dann zu dem Ergebnis, dass ein "strafrechtlicher Anfangsverdacht" vorliege. Zugleich betonte sie die nach wie vor geltende Unschuldsvermutung für Lüttig.

Busemann wies derweil Spekulationen zurück, es könne sich bei dem nicht genannten zweiten Beschuldigten um ihn handeln. Er habe zu keinem Zeitpunkt Informationen zu Ermittlungsverfahren weitergeleitet, sagte der frühere Justizminister und jetzige Landtagspräsident der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Staatsanwaltschaft Göttingen habe ihn auch nicht von Ermittlungen gegen ihn in Kenntnis gesetzt oder gar die Aufhebung seiner Immunität als Voraussetzung für die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens beantragt.

Wulff war 2012 wegen des Verdachts der Vorteilsnahme ins Visier der Ermittler geraten. Das Landgericht Hannover sprach ihn jedoch 2014 frei. Gegen Edathy wurde Anklage wegen des Besitzes kinderpornografischer und jugendgefährdender Bilder erhoben. Der Prozess gegen den Politiker ihn startet am Montag in Verden.

cr/hf (dpa, afp)