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Politik

Ermittlungen zum al-Bakr-Suizid eingestellt

26. Juli 2017

Der Selbstmord des terrorverdächtigen Syrers, Dschaber al-Bakr, in einem Gefängnis in Leipzig bleibt ohne juristische Folgen. Das Verfahren gegen zwei Gefängnismitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung wurde beendet.

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Deutschland ehemaliges Fahndungsfoto des Syrers Dschaber Al-Bakr
Ehemaliges Fahndungsfoto des Syrers Dschaber Al-BakrBild: Polizei Sachsen

Wie der Anwalt al-Bakrs, Alexander Hübner, mitteilte, wurde das Verfahren gegen den stellvertretenden Anstaltsleiter und die Gefängnispsychologin bereits Anfang Juni mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig gab bislang keine Stellungnahme ab. Sie will laut einem Bericht von Focus Online am Donnerstag eine Presseerklärung herausgeben.

Strafanzeige der Familie

Unmittelbar nach al-Bakrs Suizid war von Amts wegen ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden. Zudem ging die Staatsanwaltschaft einer Strafanzeige der Familie des Syrers nach.

Im Fall al-Bakr hatte es massive Kritik an den sächsischen Behörden gegeben. Zwei Tage nach seiner von Fehlern und Versäumnissen der Sicherheitsbehörden begleiteten Festnahme hatte sich der 22-Jährige im Oktober 2016 in der Untersuchungshaft erhängt.

uh/ww (dpa, afp)