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Erste Haftstrafen nach dem Unglück

20. Juli 2013

Eineinhalb Jahre nach der Havarie des Kreuzfahrtschiffes steht vor allem Kapitän Schettino im Fokus. Dabei tragen auch andere Reederei-Angestellte gehörige Schuld, für die sie aber kaum im Gefängnis büßen müssen.

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Bergung der Costa Concordia vor der Insel Giglio (Foto: AP)
Bild: picture-alliance/AP

Vier Crewmitglieder und ein Manager des Kreuzfahrtunternehmens Costa Crociere sind wegen fahrlässiger Tötung zu Haftstrafen zwischen 18 und 34 Monaten verurteilt worden. Die höchste Strafe erhielt der Krisenmanager der Reederei, Roberto Ferrarini. Er habe zunächst versucht, den Ansehensverlust seines Unternehmens zu minimieren und damit den Rettungseinsatz verzögert, heißt es in der Urteilsbegründung. Als einziger der fünf Verurteilten war Ferrarini nicht an Bord des Schiffes gewesen. Bei dem Unglück waren 32 Menschen ums Leben gekommen, darunter zwölf Deutsche.

Der Stellvertreter von Kapitän Francesco Schettino und erste Offizier an Bord der "Costa Concordia", Ciro Ambrosio, wurde zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Drei weitere Crewmitglieder bekamen 23, 20 und 18 Monate Haft. Es sind die ersten Haftstrafen im Zuge der Havarie. Möglicherweise wird aber keiner der Verurteilten tatsächlich ins Gefängnis müssen: Kürzere Strafen könnten ausgesetzt werden, bei den längeren dürfte es Revisionsverfahren geben.

Costa Concordia: Erinnerung an Schiffsunglück

Ein "Deal" für mildere Strafen

Alle fünf Angeklagten hatten vor Gericht im italienischen Grosseto zumindest eine Teilschuld an der Havarie anerkannt, um ihre Strafe zu mildern. Ihr Prozess lief neben dem Hauptverfahren gegen Kapitän Schettino. Er ist nun der einzige, der noch angeklagt ist. Schettino will sich ebenfalls teilweise schuldig bekennen, wenn das Strafmaß auf drei Jahre und fünf Monate Haft begrenzt wird. Staatsanwalt Francesco Verusio lehnt einen Vergleich vehement ab: Der Unglückskapitän stehe vor einer sehr viel höheren Strafe. Schettino lege keine Rechenschaft über das ab, was er angerichtet habe, sagte der Staatsanwalt.

Das Gericht hat über diesen Antrag noch nicht entschieden. Allerdings ließ der Richter die Überwachungsvideos des Kreuzfahrtschiffes als Beweismittel zu. Damit sollen die dramatischen Ereignisse der Unglücksnacht rekonstruiert werden. Das Mammutverfahren gegen Kapitän Schettino mit 250 Nebenklägern und mehr als 400 Zeugen soll nach der Sommerpause am 23. September fortgesetzt werden.

Die "Costa Concordia" hatte am Abend des 13. Januar 2012 bei einem riskanten Manöver einen Felsen gerammt und war nur wenige Meter vor der zur Toskana gehörenden Insel Giglio leck geschlagen. Schettino verließ das havarierte Schiff und kehrte trotz mehrfacher Aufforderung der Hafenbehörden nicht an Bord zurück, während die meisten der rund 4200 Passagiere noch versuchten, sich in Sicherheit zu bringen. Das Wrack liegt bis heute vor der Küste Giglios (Artikelfoto), die Bemühungen zur Bergung dauern an.

rb/qu (afp, dpa)