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Atomstrom ist sehr teuer

25. März 2011

Die Betreiber von Europas Kernkraftwerken haften bei einem schweren Atomunfall nur bis zu einer Schadenshöhe von hunderten Millionen Euro. Wenn die Folgekosten jedoch in die Milliarden gehen, zahlt die Gemeinschaft.

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Der Reaktor Nr. V des 200 Kilometer nördlich der bulgarischen Hauptstadt Sofia liegenden Atomkraftwerks "Kosloduj" (Foto: dpa)
Die Risiken der Atomkraft tragen vor allem die BürgerBild: AP

Das muss sich ändern fordert Österreichs Umweltminister Nikolaus Berlakovich. Er war der erste prominente Politiker in der EU, der Stresstests für Atomkraftwerke angeregt hatte. Später fordert er, die Haftungsregeln für Kraftwerksbetreiber innerhalb der EU zu verschärfen.

All jene, die vom Betrieb von Atomkraftwerken profitieren, also Betreiber, Zulieferbetriebe und Hersteller sollten für die Folgekosten von Atomunfällen haften müssen. Dies solle auch grenzüberschreitend gelten, denn ein größter anzunehmender Unfall (Super-GAU) in irgendeinem Land Europas würde zwangsläufig auch andere Staaten beeinträchtigen.

Kaum Haftungsverpflichtung , das ist "verrückt"

Derzeit hat die EU noch keine einheitlichen Haftungsregeln im Falle von Nuklearkatastrophen. Es sei "verrückt", dass die EU regeln könne "wie gebogen eine Banane" sein müsse, aber keine einheitlichen Regeln für Atomkraftwerke habe, erklärte der österreichische Umweltminister.

Das Kernkraftwerk von Krsko (Foto: Klaus Dahmann)
Nahe der Österreichischen Grenze - Sloweniens Reaktor KrskoBild: Klaus Dahmann

Derzeit wird die Haftung von Kraftwerksbetreibern durch die "Konvention über die Haftung Dritter im Bereich der Nuklearenergie" geregelt, die 1960 in Paris unterzeichnet und seitdem mehrfach angepasst wurde. Die Deckungssummen liegen in den verschiedenen EU-Staaten damit zwischen 70 und 700 Millionen Euro.

Die Schäden des Erdbebens und Tsunamis in Japan werden auf über 100 Milliarden Euro geschätzt, allerdings sind dabei Schäden Folgeschäden durch die Kraftwerksunfälle nicht berücksichtigt. Eine Studie des Prognos-Instituts aus dem Jahre 1992 ging bei dem Szenario eines Super-GAU in Deutschland sogar von Gesamtschäden von bis zu 10.000 Milliarden aus.

Die Risiken tragen die Bürger, nicht die Betreiber

Weil die Allgemeinheit damit den Großteil einer verheerenden Nuklearkatastrophe, wie der von Tschernobyl, tragen müsste, kommen die verhältnismäßig niedrigen Versicherungssummen indirekten staatlichen Subventionen gleich, sagen Kernkraftkritiker. Dies müsse auch bei einem Vergleich von subventionierten erneuerbaren Energien, wie der Solarkraft, mit dem vermeintlich kostengünstigen Atomstrom in ein Verhältnis gesetzt werden. Dabei schnitten dann die erneuerbaren Energien auch ökonomisch besser ab.

Supergau nur zu 0,025 Prozent versichert

Deutschland gehört zu den EU-Ländern mit den höchsten Haftungssummen. Pflichtversicherungssummen für Atomkraftbetreiber liegen dort bei 2,5 Milliarden Euro. Diese werden jedoch nicht vollständig durch Haftpflichtversicherungen abgedeckt, sondern zum Großteil durch gegenseitige Bürgschaften der verschiedenen Betreibergesellschaften. Käme es im schlimmsten Fall zum Supergau mit Gesamtschäden von bis zu 10.000 Milliarden, so läge die gesamte Schadensdeckung bei lediglich 0,025 Prozent.

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel (Foto: dpa)
Schäden bei einem Super-GAU wirken über Grenzen hinwegBild: picture-alliance/ dpa

Höhere Versicherungssummen beschleunigen Atomausstieg

Berlakovich schweben hingegen Haftungsregeln vor, wie sie in Österreich auch in anderen Industriebereichen gelten. Damit müssen sich die Betreiber gefährlicher Industrieanlagen so hoch versichern, dass sie die größtmöglichen denkbaren Schäden ausgleichen können. Österreich verfügt selbst nicht über Kernkraftwerke, ist allerdings von Atomkraftwerken umgeben, so in der Slowakei und in Slowenien.

Kernkraft-Gegner argumentieren, dass ein Festhalten an der Kernkraft sich wirtschaftlich nicht mehr lohnen würde, falls die Betreiber gezwungen würden, die Risiken angemessen zu versichern. Dadurch könnte, auch ohne einen politischen Ausstiegsbeschluss der Gesetzgeber, die Kernkraft über den wirtschaftlichen Hebel aus dem Markt gedrängt werden. Kernkraft würde sich bei einer Erhöhung der Deckungssumme zum Beispiel auf das 100-fache der derzeitigen Werte einfach nicht mehr lohnen, der erzeugte Strompreis würde etwa um das zwanzigfache steigen.

Vertreter der Atomwirtschaft argumentieren gegen solche Schritte, und begründen dies damit, dass neben den Versicherungen und gegenseitigen Bürgschaften auch das Konzernvermögen zur Deckung herangezogen werden könne. Dies halten Kritiker allerdings für ein falsches Argument, da im Falle eines GAU das Konzernvermögen eines Kraftwerksbetreibers mit einem Schlag vernichtet wäre.

Autor: Fabian Schmidt (mit AFP)
Redaktion: Gero Rueter