EU bändigt Ratingagenturen
16. Januar 2013Ratingagenturen müssen sich in der Europäischen Union ab dem Frühjahr an schärfere Regeln halten. Anleger können künftig Unternehmen wie Moody's, Fitch oder Standard & Poor's für schwere Fehler bei Bewertungen haftbar machen.
Vor Gericht können sie Schadenersatz für Verluste einklagen, wenn Ratingagenturen ein Unternehmen oder einen Staat absichtlich oder fahrlässig falsch beurteilen. Zudem dürfen Ratingagenturen EU-Staaten nur noch zu festen Terminen bewerten. Diese neuen Auflagen hat das Europaparlament am Mittwoch in Straßburg beschlossen.
Festgelegte Termine
Es ist der letzte Schritt der Gesetzgebung. Nach der Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten, die eine Formalie ist, werden die Regeln im März oder April in Kraft treten.
Die Bekanntgabe der Noten (Bonitätsbewertungen) von Staaten wird beschränkt: Die Agenturen dürfen Staaten nur noch an drei zuvor festgelegten Terminen im Jahr bewerten. Dies ist zudem nur außerhalb der europäischen Börsenzeiten erlaubt, zudem müssen sie die Regierungen vorher informieren. Die Unternehmen müssen offenlegen, nach welchen Kriterien sie die Bewertung erteilt haben.
Europäische Agentur kommt später
Die Pläne, als Gegengewicht eine unabhängige europäische Ratingagentur zu gründen, legte die EU auf Eis. Erst 2016 will die EU-Kommission dazu einen Bericht vorlegen.
Ratingagenturen bewerten die Kreditwürdigkeit etwa von Unternehmen oder Staaten. Sie spielen eine wichtige Rolle in der Schuldenkrise: Wenn sie einen Staat deutlich herabstufen, kann dies zur Folge haben, dass er seinen Gläubigern mehr Zinsen für geliehenes Geld zahlen muss.
ul/hb (dpa, dapd)