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EU einigt sich auf Standards für Mindestlöhne

7. Juni 2022

Lange wurde gerungen, jetzt steht der Kompromiss: Künftig gibt es EU-weite Standards, um Mindestlöhne in der Union zu bestimmen. Auch Deutschland muss dann weiter nachbessern.

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Koalitionsgespräche zwischen SPD, Grünen und FDP in Berlin
Symbolbild für MindestlohnBild: Jens Wolf/dpa/picture alliane

Die EU-Staaten und das Europäische Parlament haben sich auf einheitliche Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt. Nach Angaben des Verhandlungsführers des Europäischen Parlaments, Dennis Radtke, beinhaltet der Kompromiss Standards, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen. Zudem sehe das Gesetzesvorhaben vor, dass EU-Länder Aktionspläne festlegen müssen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt, bestätigte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Das Leben von Millionen Beschäftigten werde sich erheblich verbessern.

Die EU-Länder teilten mit, dass gesetzliche Mindestlöhne künftig mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden sollen. Eine Ausnahme gebe es für Länder, die einen automatischen Indexierungsmechanismus anwenden. Hier gelte eine Frist von vier Jahren. Die Sozialpartner wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände müssen an den Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung der Mindestlöhne beteiligt werden.

Die Europäische Kommission begrüßte die Einigung. Die neue Richtlinie verpflichte Mitgliedstaaten nicht, gesetzliche Mindestlöhne einzuführen, erklärte die Kommission. Sie lege auch kein gemeinsames Mindestlohnniveau in der EU fest.

Die EU-Kommission hatte bereits im Oktober 2020 einen Gesetzentwurf vorgeschlagen. Bei der nun erfolgten Einigung bestand die Herausforderung, dass die EU-Verträge enge Grenzen setzen - denn die Europäische Union darf keine konkreten Lohnhöhen vorgeben, sondern nur Leitlinien erlassen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) reagierte ebenfalls erfreut auf die Einigung. Damit würden neue Standards für ein soziales Europa gesetzt. "Wer arbeitet, muss vernünftig davon leben können - das gilt in Stockholm und Lissabon genauso wie in Berlin und Bukarest", erklärte Heil weiter.

 Bundesminister für Arbeit und Soziales I Hubertus Heil
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist erfreut über den EU-Kompromiss (Archivbild)Bild: Britta Pedersen/dpa/picture alliance

Linke fordert Tempo

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen nun der Einigung noch formell zustimmen. Dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. "Die neue EU-Richtlinie muss jetzt schnell beschlossen und dann auch umgehend in Deutschland umgesetzt werden", forderte der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Pascal Meiser. Um die Tarifbindung auch hierzulande auf das künftig vorgegebene Mindestmaß anzuheben, würden die bisherigen Pläne der Ampelkoalition jedoch "bei weitem" nicht ausreichen. Es brauche deshalb ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen Lohndumping und zur Stärkung des Tarifsystems.

Schweden und Dänemark sprachen sich am Dienstag jedoch gegen die neue Richtlinie aus. Sie sahen darin eine politische Einmischung in die Festlegung der Löhne in ihren Ländern. Trotzdem dürfte die Richtlinie Erfolg haben, denn mehr als 15 der 27 Mitgliedstaaten unterstützen die gemeinsamen Standards für den Mindestlohn.

Mindestlohn in Deutschland steigt auf 12 Euro

In Deutschland war jüngst beschlossen worden, dass der Mindestlohn vom 1. Oktober an auf zwölf Euro steigen soll. Damit hat Deutschland bereits einen der höchsten Mindestlöhne in der EU. Nur in Luxemburg wird mehr gezahlt, wie aus Angaben des Statistischen Bundesamtes und des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht. Jedoch liegt die Tarifbindungsquote der Bundesrepublik deutlich unter den nun angestrebten 80 Prozent.

kle/ie (dpa, afp)