Le Pen soll 300.000 Euro zurückzahlen
19. Juni 2018Marine Le Pen hat den Streit mit dem EU-Parlament vor dem Gericht im Luxemburg verloren. Sie soll nun 300.000 Euro an das Parlament zurückzahlen.
Hintergrund der Auseinandersetzung: Die Vorsitzende des französischen rechtsextremen Rassemblement National (RN; ehemals Front National) und frühere EU-Parlamentarierin hatte mit den Geldern des Parlaments eine Assistentin beschäftigt, die jedoch nach Erkenntnissen der EU-Antibetrugsbehörde OLAF nicht in dieser Funktion für Le Pen tätig war, sondern vorwiegend für ihre Partei in Frankreich.
Le Pen will in Berufung gehen
Bis Ende Januar 2017 sollte Le Pen das Geld zurückzahlen. Da sie dieser Forderung des Parlaments nicht nachkam, kürzte man ihr die Bezüge. Dagegen und gegen die geforderte Rückzahlung der 300.000 Euro klagte sie vor dem EU-Gericht. Dies bestätigte jetzt die Entscheidung des Parlaments. Zur Begründung hieß es, Le Pen habe nicht nachweisen können, dass die Assistentin parlamentarisch für sie tätig gewesen sei. Die französische Politikerin hat angekündigt, das Urteil nicht zu akzeptieren. "Diese Entscheidung stützt sich nicht auf den Inhalt des Falles, sondern auf einen verfahrensrechtlichen Aspekt. Wir werden gegen diese Entscheidung Berufung einlegen", sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Ein Berufungsverfahren würde vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden.
Le Pen soll noch weitere Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten beschäftigt und entlohnt haben, obwohl diese in Wirklichkeit keine parlamentarischen Aufgaben erledigten. So soll sie zum Beispiel ihren Leibwächter und eine enge Vertraute aus der Parlamentskasse bezahlt haben. Die Job-Affäre soll das Parlament bis zu fünf Millionen Euro gekostet haben.
Le Pen hat die Vorwürfe stets als politisch motiviert zurückgewiesen.
cvo/kle (afp, rtr)