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Gesellschaft

EU-Gericht nimmt Facebook an die Kandare

3. Oktober 2019

Bei rechtswidrigen Beleidigungen können Online-Dienste wie Facebook gezwungen werden, auch nach ähnlichen Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das sei mit EU-Recht vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof.

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Symbolbild Facebook Hass-Kommentare
Bild: picture-alliance/chromorange/R. Peters

Die EU-Richtlinie besagt, dass sogenannte Host-Provider wie etwa Betreiber eines Online-Netzwerks nicht für von den Nutzern veröffentlichte Informationen verantwortlich sind - bis sie auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen werden. Zugleich kann ein Host-Provider gemäß der Richtlinie nicht generell verpflichtet werden, bei ihm gespeicherte Informationen zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigem Vorgehen zu suchen.

Wenn jedoch ein Inhalt von einem Gericht bereits für rechtswidrig erklärt worden sei, könnte ein Hosting-Anbieter gerichtlich dazu gezwungen werden, wortgleiche Inhalte ebenfalls zu löschen oder zu sperren. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das EU-Recht stehe entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen, urteilten die Richter in Luxemburg. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine weltweite Löschung verlangt werden.

Automatisierte Prüfung soll möglich bleiben

Der EuGH machte allerdings eine Einschränkungen: Demnach müssen Hosting-Anbieter entsprechende Inhalte nur dann aufspüren und löschen, wenn die Formulierungen ähnlich sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die Provider auf "automatisierte Techniken und Mittel zur Nachforschung zurückgreife" können.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung war der Fall der ehemaligen österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek, die auf Facebook unter anderem als "miese Volksverräterin" beschimpft worden war. Sie hatte nach einer Unterlassungsverfügung von dem US-Konzern auch eine Löschung wortgleicher und sinngleicher Beleidigungen gefordert. Der Oberste Gerichtshof Österreichs bat daraufhin den EuGH, zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre.

Eva Glawischnig
Klägerin Eva Glawischnig-Piesczek: EuGH-Urteil ist historischer ErfolgBild: picture-alliance/APA/picturedesk.com/H. Punz

Glawischnig-Piesczek wertet das EuGH-Urteil als "historischen Erfolg für den Persönlichkeitsschutz gegen Internet-Giganten". Das Urteil in dem von ihr geführten Musterverfahren biete eine klare Hilfestellung für alle Menschen, die beleidigt würden oder über die Übles geschrieben werde, sagte die ehemalige Chefin der österreichischen Grünen der Nachrichtenagentur APA. 

ww/AR (dpa, afp, EuGH)