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EU-Glyphosat-Entscheidung verschoben

Andrea Rönsberg, Brüssel8. März 2016

Zurück auf Los: EU-Mitglieder wie Frankreich und Italien hatten Bedenken, das möglicherweise krebserregende Pestizid Glyphosat für weitere 15 Jahre zuzulassen. Nun muss die EU-Kommission ihren Vorschlag überarbeiten.

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Chemische Verbindung von Glyphosat (Foto: Imago).
Bild: Imago / Steinach

Grünen-Politiker und Umweltschützer feiern es als einen großen Erfolg, dass die Entscheidung über eine weitere Zulassung von Glyphosat verschoben wurde: Sie hatten sich dagegen ausgesprochen, dem Pflanzenschutzmittel Glyphosat eine Zulassung bis zum Jahr 2031 zu erteilen.

Der endgültige Entscheid lag jedoch bei einem Ausschuss der EU-Mitgliedsstaaten - auf der Basis einer Empfehlung der EU-Kommission. Diese hatte vorgeschlagen, die Verwendung von Glyphosat - das nur bis Ende Juni 2016 in der EU zugelassen ist - für den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren weiter zu gestatten.

Entsprechend hatte es bis Ende letzter Woche danach ausgesehen, dass die Mitgliedsstaaten diesem Vorschlag folgen würden. Doch dann regte sich Widerstand: Frankreich werde mit "Nein" stimmen, wenn die Zulassung zur Abstimmung gestellt würde, sagte Umweltministerin Ségolène Royal. Es gebe nicht genügend Klarheit darüber, warum die EU den Wirkstoff als ungefährlich betrachte, während das die Weltgesundheitsorganisation WHO doch anders sehe.

Ähnliche Ansichten wurden aus Italien und den Niederlanden laut, auch Schweden kündigte an, dem vorliegenden Vorschlag nicht zustimmen zu können.

Um ein Scheitern zu vermeiden, entschied sich daher die EU-Kommission, die Abstimmung zu verschieben. Die Diskussion solle bei einem der nächsten Treffen des monatlich tagenden Ausschusses fortgeführt werden, hieß es aus der Behörde - es sei ja noch Zeit bis zum Auslaufen der Zulassung Ende Juni.

Beliebtes Mittel für Landwirte

Seit der US-amerikanische Konzern Monsanto Glyphosat 1974 erstmals unter dem Namen "Roundup" auf den Markt gebracht hat, ist es einer der am meistverwendeten Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln geworden. Glyphosat blockiert ein Enzym bei Unkraut wie Quecke oder Windhalm, lässt die Pflanzen dadurch vergilben - und absterben. In Deutschland wird es meist auf Weizen-, Raps- und Gerstenfeldern eingesetzt, um vor der neuen Aussaat im Herbst das Unkraut zu beseitigen, das nach der Ernte im Sommer auf den Stoppelfeldern wachsen konnte.

"Das Gute an Glyphosat ist, dass es kaum Resistenzen hervorgerufen hat", erläutert Katja Börgermann vom Deutschen Bauernverband. Unkrautforscher vom "International Survey of herbicide-resistent weeds" zählen nur 35 Arten auf, denen das Mittel nichts mehr anhaben kann. Bei anderen Pestiziden, die spezifischer wirkten als Glyphosat, sei das anders, sagt Börgermann. "Insofern", fügt die Expertin für Ackerbau vom Bauernverband hinzu, "gibt es keine Alternative, die man als Eins-zu-eins-Ersatz für Glyphosat verwenden könnte."

Käme das Mittel gar nicht zum Einsatz, würden die Erträge bestimmter Pflanzen um bis zu 40 Prozent sinken, meinen die Hersteller. Doch sind es nicht ausschließlich Bauern, die zu Glyphosat greifen: Auch Hobbygärtner schützen damit ihre Pflanzen, und Städte und Gemeinden ihre Grünflächen.

Unterschiedliche Bewertungen

Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, ob Glyphosat gesundheitsschädlich ist. Die Krebsforschungsbehörde der WHO war im März 2015 zu der Einschätzung gelangt, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend für Menschen" sei.

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hingegen kam im Dezember zu einem anderen Schluss: Glyphosat stelle wahrscheinlich "keine krebserregende Bedrohung für den Menschen" dar, und wahrscheinlich schädige es auch nicht das Erbgut des Menschen. Man habe im Rahmen der Bewertung "große Bestände wissenschaftlicher Erkenntnisse berücksichtigt", so die EFSA, darunter eine Reihe von Studien, die die WHO nicht bewertet habe - daher die unterschiedlichen Schlussfolgerungen.

Es ist die Bewertung des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das der europäischen Beurteilung maßgeblich zugrundeliegt, denn es war Deutschland, das als sogenannter "berichterstattender Mitgliedsstaat" eine erste Risikobewertung vornahm. Unter Berücksichtigung von Kommentaren und Ergänzungen aus den Mitgliedsstaaten lieferte dann auch Deutschland den endgültigen Bericht an die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit.

Deutschland ohne Meinung

Bei der zweitägigen Sitzung des zuständigen Ausschusses aber hielt sich Deutschland zurück. Das federführende Landwirtschaftsministerium und das ebenfalls beteiligte Umweltministerium hatten sich nämlich nicht auf eine Position verständigen können. Das Umweltministerium - in Händen der SPD - wollte die Zulassung nicht verlängern, da der Einsatz von Glyphosat die biologische Vielfalt beeinträchtige. Der Landwirtschaftsminister von der CSU hingegen hat nichts gegen die weitere Zulassung, auch wenn er sich Einschränkungen für den privaten Bereich vorstellen könne.

Nicht nur Beobachter halten es für wünschenswert, dass Deutschland Stellung bezieht - EU-Diplomaten sehen das genauso. Das Landwirtschaftsministerium teilte auch mit, man gehe davon aus, sich unter Berücksichtigung des neuen Vorschlags mit dem Umweltministerium zu einigen.

Wie geht es weiter?

Doch zunächst sind die Mitgliedsländer, die den vorliegenden Kommissionsentwurf ablehnen wollten, an der Reihe: Sie sollen innerhalb von knapp zwei Wochen Vorschläge machen, wie ein für sie zustimmungsfähiger Entschluss aussehen könnte.

"Es ist möglich, dass die Kommission unter Berücksichtigung dieser Positionen dann vorschlägt, Glyphosat für einen kürzeren Zeitraum als 15 Jahre zuzulassen", sagt Franziska Achterberg, die die EU-Lebensmittelpolitik für Greenpeace beobachtet. "Es kann auch sein, dass sie explizit reinschreibt, dass die Zulassung überprüft wird, wenn weitere wissenschaftliche Einschätzungen dazu vorliegen." An einer solchen arbeitet derzeit die Europäische Chemikalienagentur. Ergebnisse werden allerdings nicht vor Ende des nächsten Jahres erwartet.

Bis dahin kann die Kommission nicht warten, gilt es doch, die Ende Juni auslaufende Zulassung zu verlängern. Und so gilt es als wahrscheinlich, dass die Kommission im April oder spätestens Mitte Mai dem zuständigen Ausschuss einen mehr oder weniger deutlich veränderten Vorschlag unterbreitet, den die Mitgliedsstaaten dann absegnen.