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Politik

EuGH-Anwalt hält Brexit-Exit für möglich

4. Dezember 2018

Großbritannien könnte aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof noch vom Brexit zurücktreten. Für die britische Premierministerin Theresa May ist das möglicherweise eine schlechte Nachricht.

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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg l CVRIA
Bild: picture alliance / imageBROKER

Bis zum Abschluss eines Austrittsabkommens könnte Großbritannien den Brexit-Antrag einseitig zurückziehen und das Austrittsverfahren damit stoppen. Diese Einschätzung gab Manuel Campos Sánchez-Bordona, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg bekannt. Voraussetzung sei unter anderem, dass die Rücknahme im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorschriften in Großbritannien entschieden und dem Europäischen Rat förmlich mitgeteilt werde. Die Einschätzung ist wichtig, denn der Gerichtshof folgt bei seinen Entscheidungen meist der Ansicht seiner Experten. 

Das oberste schottische Zivilgericht hatte den Europäischen Gerichtshof um eine Bewertung gebeten. Großbritannien hatte im März 2017 offiziell seine Absicht zum Austritt aus der Europäischen Union bekanntgegeben. Damit begann ein zweijähriges Verfahren nach Artikel 50 der EU-Verträge, das regulär mit dem Brexit am 29. März 2019 endet. Aus Sicht des Gutachters könnte Großbritannien dies aber noch selbstständig stoppen, also ohne Zustimmung der übrigen EU-Staaten. 

Theresa May (stehend) im Parlament (Archivbild)
Theresa May (stehend) im Parlament (Archivbild)Bild: picture-alliance/empics

Das britische Parlamentstimmt am 11. Dezember über den mit der EU ausgehandelten Austrittsvertrag ab. Premierministerin Theresa May droht dabei eine Abstimmungsniederlage. Würde der EuGH die Möglichkeit der einseitigen Rücknahme der Brexit-Erklärung bejahen, könnte dies für einige Abgeordnete ein weiteres Argument sein, gegen die Vereinbarung zu stimmen. 

stu/jj (dpa, afp)