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Politik

Arbeitgeber dürfen religiöse Zeichen verbieten

14. März 2017

Auch im Job mit Kopftuch? Manchen Musliminnen ist das wichtig. Dennoch kann ihr Arbeitgeber das Tuch verbieten. Die obersten Richter der EU erklären, unter welchen Umständen.

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Symbolbild - Kopftuch am Arbeitsplatz
Bild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und wenn es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. In Deutschland sind Kopftücher am Arbeitsplatz im Prinzip erlaubt, Einschränkungen sind aber möglich.

Bei der Beurteilung müssen sich deutsche Gerichte künftig an die Klarstellungen des EuGH halten. Anlass der Urteile sind Klagen muslimischer Frauen. In Belgien war der Rezeptionistin Samira A. nach drei Jahren Arbeit in einem Sicherheitsunternehmen entlassen worden, als sie ankündigte, das Kopftuch künftig auch während der Arbeitszeit tragen zu wollen. Das widersprach jedoch der internen Arbeitsordnung, die sichtbare Zeichen von "politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen" nicht erlaubte.

Verbot darf nicht diskriminierend sein

Unter diesen Umständen stelle ein Kopftuchverbot keine unmittelbare Diskriminierung dar, erklärten die Luxemburger Richter. Allerdings könne es um "mittelbare Diskriminierung" gehen, also eine Regelung, die Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung besonders benachteiligt. Dies könne jedoch gerechtfertigt sein, etwa um politische, philosophische oder religiöse Neutralität gegenüber Kunden zu wahren. Relevant sei auch, ob die Regelung nur Angestellte mit Kundenkontakt betrifft. 

Etwas unklarer ist der Fall aus Frankreich. Asma B. verlor ihren Job als Software-Designerin bei einem Unternehmen, nachdem ein Kunde sich beschwert hatte, weil sie mit Kopftuch arbeitete. Hier sei unter anderem nicht klar, ob das Tragen des Tuchs gegen unternehmensinterne Regelungen verstoße, so die Richter.

Lob und Kritik

Der Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei im EU-Parlament, Manfred Weber (CSU), begrüßte das Urteil. In Europa gälten die Werte Europas, so Weber. "Deshalb ist es richtig, dass Arbeitgeber das Tragen von Kopftüchern am Arbeitsplatz unter bestimmten Umständen untersagen können", so der CSU-Politiker. 

 

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, kritisierte das Urteil des EuGH hingegen. Es könne "für muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, in Zukunft noch schwerer werden, in den Arbeitsmarkt zu kommen", erklärte Lüders in Berlin. Arbeitgeber sollten sich "gut überlegen, ob sie sich durch Kopftuchverbote in ihrer Personalauswahl einschränken wollen". "Sie würden damit gut qualifizierte Beschäftigte ausgrenzen", erklärte Lüders.

 

cr/stu (afp, dpa)