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EuGH verweigert Halal-Fleisch das Bio-Siegel

26. Februar 2019

Fleisch von Tieren, die ohne Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf kein EU-Bio-Gütesiegel erhalten. Das entschied das oberste EU-Gericht in einem Streit über Hacksteaks, die in Frankreich als halal verkauft wurden.

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Frankreich - Halal Metzgerei
Halal-Fleisch in einem Supermarkt in Ostfrankreich (Archivbild)Bild: Getty Images/AFP/S. Bozon

Eine rituelle Schlachtung ohne Betäubung erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Doch nur solches Fleisch gilt unter gläubigen Muslimen als "halal". Das Urteil zu dem Fall aus Frankreich ist EU-weit gültig. Eine französische Tierschutzorganisation wollte erreichen, dass als halal gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus "ökologischem/biologischem Landbau" stammen.

Das arabische Wort "halal" bedeutet auf Deutsch so viel wie "rein" oder "erlaubt". Alles, was verboten ist, wird hingegen als "haram" bezeichnet. Verboten sind für Muslime generell Schweinefleisch sowie alle Fleischprodukte, bei denen das Tier nicht auf eine vorgeschriebene Weise geschlachtet wurde.

Das zuständige Verwaltungsgericht in Frankreich bat den Europäischen Gerichtshof um eine Stellungnahme bei der Auslegung von europäischem Recht. Die Luxemburger Richter befanden nun, dass bei rituellen Schlachtungen ohne Betäubung zwar ein präziser Halsschnitt mit einem scharfen Messer erforderlich sei, damit das Tier nicht so lange leiden muss. Diese Methode könne das Tierleid aber nicht so stark mildern wie eine Betäubung.

Tierwohl ist entscheidend

In betreffenden EU-Verordnungen werde mehrfach betont, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Betäubung die Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten beeinträchtige. Die rituelle Schlachtung sei nur ausnahmsweise aufgrund der Religionsfreiheit erlaubt, erklärte der EuGH weiter. Ziel der EU-Vorschriften über die Kennzeichnung sei es, "das Vertrauen der Verbraucher in als ökologisch/biologisch gekennzeichnete Erzeugnisse zu wahren und zu rechtfertigen".

kle/AR (epd, dpa, afp)