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EuGH lehnt Sammelklagen gegen Facebook ab

25. Januar 2018

Nach Ansicht der Richter in Luxemburg kann der Österreicher Max Schrems zwar in eigenem Namen gegen den Internet-Giganten klagen, nicht aber für Nutzer aus dem Ausland. Doch ein Ende des Streits ist nicht in Sicht.

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Facebook F8 Conference
Bild: Getty Images/J. Sullivan

Der österreichische Datenschutz-Aktivist hatte in seinem Heimatland eine Sammelklage gegen Facebook Ireland eingereicht, weil das Unternehmen gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln verstoße. Er fordert die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind.

Zudem verlangt Schrems für sich und Tausende weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten und Schadenersatz. Facebook meint dagegen, Schrems könne nur am Firmensitz in Irland klagen.

Nur für sich selbst

Die obersten EU-Richter gestatteten dem Aktivisten jedoch, in eigener Sache in seiner Heimat gegen den Internetgiganten zu klagen, obwohl Facebook seinen europäischen Sitz in Irland hat.

Eine Facebook-Klage als Verbraucher in Österreich auch im Namen ausländischer Nutzer sei hingegen nicht möglich, so der EuGH. Nach Schrems' Worten hatten sich bis zu 25.000 Facebook-Nutzer aus mehreren Ländern anschließen wollen, darunter mehr als 5000 aus Deutschland.

Max Schrems
Maximilian Schrems liefert sich mit facebook eine DauerfehdeBild: Lukas Beck

David gegen Goliath - immer wieder

Der Dauerstreit des Aktivisten gegen das soziale Netzwerk geht damit in die nächste Runde. Schrems hatte schon 2011 in Irland Beschwerde gegen Facebook eingelegt, weil er dem Netzwerk Datenschutzverstöße vorwirft. Da die irische Datenschutzbehörde binnen drei Jahren nicht entschied, zog er 2014 in Österreich vor Gericht. Seitdem wird über Zuständigkeiten gestritten.

Schrems hatte in seinem Dauerclinch mit Facebook 2015 bereits mit einem anderen Verfahren vor dem EuGH Furore gemacht: Damals kippte das Gericht die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbarung der EU zur Datenübertragung in die USA.

mak/myk (afp, dpa, rtr)