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Ex-Yukos-Eigner klagen gegen Russland

Nikita Jolkver / Markian Ostaptschuk28. Juli 2014

Aktionäre des einstigen Erdölkonzern Yukos fordern vom russischen Staat Entschädigungen. Sie hoffen, in Den Haag Recht zu bekommen. Moskau drohen hohe Geldzahlungen, womöglich auch Beschlagnahmungen im Ausland.

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Logo von Yukos (Foto: YURI KOCHETKOV dpa)
Bild: picture-alliance/ dpa/dpaweb

Der Ständige Schiedshof in Den Haag entscheidet am Montag (28.07.2014) über die Klage der in Gibraltar ansässigen Holding Group Menatep Limited (GML) gegen die Russische Föderation. In dem Fall geht es um die bisher höchste Schadensersatzforderung für die Zerschlagung des Ölkonzerns Yukos. Die Holding-Gesellschaft wirft Russland vor, Yukos ohne Entschädigung enteignet zu haben. Zahlreiche weitere Entschädigungsforderungen, darunter auch von US-Investoren, sind im Zusammenhang mit der Yukos-Affäre vor verschiedenen Schiedsgerichten anhängig.

Putins Warnsignal an Oligarchen

Portrait von Michail Chodorkowski (Foto: DIMITAR DILKOFF/AFP/Getty Images)
Michail Chodorkowski war jahrelang in Russland inhaftiertBild: Dimitar Dilkoff/AFP/Getty Images

Yukos war einer der größten russischen Ölkonzerne. Nach der Festnahme des Unternehmensgründers Michail Chodorkowski im Jahr 2003 wurde Yukos 2006 von einem Moskauer Gericht für bankrott erklärt. Chodorkowski wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Ein Großteil von Yukos wurde dem staatlichen Ölkonzern Rosneft einverleibt, der von Igor Setschin, einem früheren Berater des russischen Präsidenten Wladimir Putin, geleitet wird.

Chodorkowski hatte es gewagt, sich politisch gegen Putin zu engagieren und Korruption auf höchster staatlicher Ebene anzuprangern. Der Prozess gegen ihn wurde immer wieder als politisch motiviert kritisiert. Das Vorgehen gegen Chodorkowski war als Warnsignal an andere Oligarchen gewertet worden, sich nicht in die Politik einzumischen. Ende 2013 wurde Chodorkowski überraschend von Putin begnadigt und freigelassen. Chodorkowski erklärte daraufhin, nicht vor Gericht um sein früheres Vermögen streiten zu wollen. Unklar blieb allerdings, ob diese Erklärung eine Bedingung für die Freilassung war. Frühere Manager und Aktionäre halten an ihrer Forderung nach Entschädigung durch den russischen Staat fest.

Über 100 Milliarden US-Dollar

Tim Osborne ist Direktor der in den späten 1990er Jahren gegründeten Group Menatep Limited (GML) mit Sitz in Gibraltar. Sie hielt einen Anteil von 60 Prozent am Yukos-Konzern. Nach seiner Verhaftung hatte Chodorkowski seinen Kontrollanteil an Menatep an seinen Geschäftspartner Leonid Newslin übertragen. Dieser hatte sich nach Israel abgesetzt.

Osborne sagte im Gespräch mit der Deutschen Welle, seine Holding habe im Jahr 2010 beim Haager Schiedshof Klage gegen Russland eingereicht. Der GML zufolge beläuft sich der Wert ihres beschlagnahmten Vermögens auf mehr als 100 Milliarden US-Dollar, einschließlich des Fonds, der für die Auszahlung von Renten für ehemalige Yukos-Mitarbeiter eingerichtet wurde. Insgesamt gehe es um eine Summe in Höhe von 130 Milliarden US-Dollar.

Osborne rechnet nicht damit, die gesamte Summe als Entschädigung zu erhalten. "103,5 Milliarden Dollar sind wohl das Maximum", sagte er. Aber in jedem Fall würde ein positives Urteil der GML eine sehr beträchtliche Summe einbringen. Das Unternehmen sei bereit, auch Ratenzahlungen zu akzeptieren, dann allerdings mit Zinsen.

Kläger glauben an Erfolg

Portrait von Tim Osborne (Foto: APCO Worldwide)
Tim Osborne hofft auf ein positives Urteil aus Den HaagBild: APCO Worldwide

Die Ex-Yukos-Aktionäre berufen sich auf den Europäischen Energiecharta-Vertrag (ECV). Russland hat ihn wie 50 andere Staaten und die EU im Dezember 1994 unterzeichnet, ihn aber nie ratifiziert. Im Oktober 2009 trat Moskau sogar vom ECV zurück. Dennoch fallen europäische Investitionen in russische Energieprojekte, die während der für Russland bindenden Phase der vorläufigen Vertragsanwendung stattfanden, unter den Investitionsschutz.

Osborne hat keine Zweifel, dass GML vor Gericht Recht bekommt. "Wenn ich nicht davon überzeugt wäre, hätte ich schon längst einen Nervenzusammenbruch bekommen", sagte er der DW. Osborne verweist in diesem Zusammenhang auf zwei Urteile des Internationalen Schiedsgerichts in Stockholm. Sie betrafen ein spanisch-russisches Investitionsabkommen sowie ein schwedisches Investitionsprojekt in Russland. Beide Male hätten die Richter eine unrechtmäßige Enteignung festgestellt, betonte Osborne.

Kommt russischer Besitz unter den Hammer?

Auch wenn Moskau ein Urteil des Ständigen Schiedshofes in Den Haag nicht anerkennen würde, könnte es umgesetzt werden, sagte der GML-Direktor. "Zur Anwendung kommen könnte das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche", so Osborne. Das sei auch von Russland unterzeichnet und ratifiziert. Um ehemalige Yukos-Aktionäre zu entschädigen, könnten dann Vermögenswerte des russischen Staates in verschiedenen Ländern - mit Ausnahme der diplomatischen Vertretungen - beschlagnahmt und versteigert werden. Auch der Auslandsbesitz russischer Staatsunternehmen wie Gazprom, Aeroflot und Rosneft könnte betroffen sein.