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Fahrdienstleiter von Bad Aibling angeklagt

18. Juli 2016

Nach einem der schwersten Zugunfälle der vergangenen Jahre droht dem verantwortlichen Fahrdienstleiter nun ein Prozess. Der Mann soll durch ein Computerspiel abgelenkt gewesen sein. Er sitzt in U-Haft.

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Zwölf Tote, mehr als 80 Verletzte: Unglücksort in Bad Aibling am 9. Februar (Archivbild: dpa)
Zwölf Tote, mehr als 80 Verletzte: Unglücksort in Bad Aibling am 9. FebruarBild: picture-alliance/dpa/J. Reisner

Gut fünf Monate nach dem Zugunglück von Bad Aibling hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Fahrdienstleiter erhoben. Sie wirft dem Deutsche-Bahn-Mitarbeiter fahrlässige Tötung in zwölf Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen vor. Es bestehe der Verdacht, dass der Fahrdienstleiter verbotswidrig "bis unmittelbar vor der Kollision der Züge durch die Nutzung eines Online-Computerspiels abgelenkt war", teilte die Ermittlungsbehörde in Traunstein mit.

Beim Zusammenstoß zweier Meridian-Nahverkehrszüge waren am 9. Februar im oberbayerischen Bad Aibling zwölf Menschen ums Leben gekommen. Fast 90 Insassen wurden verletzt. Traunsteins Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese hatte schon wenige Tage nach dem Unglück über den damals 39-jährigen Fahrdienstleiter gesagt: "Hätte er sich regelgemäß, also pflichtgerecht, verhalten, wäre es nicht zum Zusammenstoß gekommen."

"Keine technischen Mängel"

Der Mann sitzt seit April in Untersuchungshaft. Ein technischer Defekt konnte nicht festgestellt werden, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte: "Die Überprüfung der bahntechnischen Anlagen an der Unfallstrecke und im Stellwerk einschließlich der Funktechnik durch mehrere technische Sachverständige ergab keine Anhaltspunkte für technische Mängel als Unfallursache."

Ein Waggon und Trümmerteile liegen noch am 14. Februar neben den Gleisen (Archivbild: dpa)
Ein Waggon und Trümmerteile liegen noch am 14. Februar neben den GleisenBild: picture alliance/dpa/U. Lein

Das Landgericht Traunstein muss nun prüfen, ob es die Anklage zulässt. Stimmt das Gericht zu, muss die zuständige Kammer eine Hauptverhandlung ansetzen und dafür Termine bestimmen. Die Vorbereitungszeit wird von Verfahrenskennern auf drei bis vier Monate geschätzt. Der Prozess könnte also noch in diesem Jahr beginnen. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.

Glück im Unglück

Die Zahl der Opfer des Zugunglücks wäre womöglich noch deutlich höher gewesen, wenn nicht am Unglückstag, dem Faschingsdienstag, Ferien in Bayern gewesen wären. An Schultagen sitzen in den Meridian-Zügen morgens viele Kinder und Jugendliche. Die Meridian-Züge auf der Strecke zwischen Holzkirchen und Rosenheim werden privat von der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) betrieben, einer Tochter der Transdev mit deutschem Sitz in Berlin. Die Infrastruktur wie Gleise und Signalanlagen stellt aber die Deutsche Bahn.

jj/cr (dpa, afp)