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Fahrdienstleiter muss hinter Gitter

5. Dezember 2016

Zehn Monate nach dem Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Dienst mit seinem Handy gespielt.

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Deutschland Zugunglück bei Bad Aibling
Die beiden Züge waren auf einem eingleisigen Streckenabschnitt frontal zusammengestoßen Bild: picture-alliance/dpa/P. Kneffel

Bad Aibling: Haft für Fahrdienstleiter

Zehn Monate nach dem verheerenden Zugunglück im oberbayerischen Bad Aibling ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bahnmitarbeiter ist der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wie das Landgericht Traunstein befand. Bei dem Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar waren 12 Menschen ums Leben gekommen und rund 90 verletzt worden.

Höchststrafe wäre fünf Jahre Haft gewesen

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe oder maximal zweieinhalb Jahre Gefängnis plädiert.

Deutschland Prozess Zugunglück von Bad Aibling
Während des Prozesses stellte sich heraus, dass der Angeklagte eine ganze Reihe von Fehlern gemacht hatteBild: picture-alliance/dpa/P. Kneffel

Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß ein Fantasy-Rollenspiel auf seinem Handy gespielt zu haben.

Signale falsch gesetzt

Die Vorschriften der Deutschen Bahn (DB) verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst. Durch das Spielen auf dem Smartphone sei er derart abgelenkt gewesen, dass er eine ganze Reihe von Fehlern bei der Steuerung der Züge auf der Strecke gemacht habe, sagte der Vorsitzende Richter Erich Fuchs. Er habe regelwidrig zwei Sonder-Fahrerlaubnisse erteilt, die dann zur Kollision geführt hätten. Selbst sein erster Notruf sei fehlerhaft gewesen und zu spät gekommen. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Dadurch kam es zum Frontalzusammenstoß auf eingleisiger Strecke.

Bahn arbeitet mit veralteter Technik

Bekannt wurde in dem Verfahren auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die Bahn muss dies nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.

 

uh/stu (dpa, afp)