Faktencheck: Elon Musk kritisiert deutsche Justiz zu Unrecht
15. November 2024Allein der originale X-Post vom 14. November wurde bis zur Fertigstellung dieses Artikel über 20 Millionen Mal gesehen, der Repost von Milliardär Elon Musk dann nochmal fast genauso oft. DW-Faktencheck nimmt die im Post enthaltenen Behauptungen zum Fall des deutschen Landespolitikers Detlef Gürth unter die Lupe.
Behauptung: Im Post auf X steht auf Englisch: "Der deutsche Politiker Detlef Gürth wurde mit einer Geldstrafe von 18.000€ belegt, weil er postete: 'Wir ernähren sie (die Migranten), sie erstechen uns.' Im Westen darf man gar nichts mehr sagen."
DW-Faktencheck: Falsch.
Den Strafbefehl erhielt der CDU-Politiker Detlef Gürth vom Amtsgericht Aschersleben nicht alleine wegen des zitierten Satzes, der im deutschen Wortlaut auch leicht anders lautet. Gegenüber der DW erklärt das für Presseanfragen zuständige Landgericht Magdeburg: "Gegenstand des Strafbefehls ist nicht nur ein Satz. Es geht um den Gesamteindruck mehrerer Sätze aus dem sogenannten 'Tweet' vom 15.06.2024."
Und wie lauten diese Sätze nun konkret? Im mittlerweile gelöschten, aber noch auffindbaren Beitrag hieß es: "Gut, dass die Polizisten diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen hat. Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland."
Inhaltlich bezieht sich der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident von Sachsen-Anhalt auf die Messerattacke eines 27-jährigen Afghanen im Juni in der Kleinstadt Wolmirstedt. Der Mann war auf ein Grundstück in einer Einfamilienhaussiedlung eingedrungen und attackierte auf der dortigen privaten EM-Feier drei Menschen mit einem Messer. Zuvor hatte er einen Afghanen angegriffen, der später seinen Verletzungen erlag.
"Sämtliche Merkmale der Volksverhetzung"
Juristisch erfüllen die Aussagen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Halle "sämtliche Merkmale der Volksverhetzung". Die Staatsanwaltschaft Halle ist als Zentralstelle in Sachsen-Anhalt für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet zuständig. Das Amtsgericht Aschersleben ist der Staatsanwaltschaft mit seiner Entscheidung gefolgt und hat einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 200 Euro erlassen.
Das Landgericht Magdeburg wollte sich zu weiteren Fragen im Fall Gürth vorerst nicht äußern, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen und das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, Gürth könne noch Widerspruch einlegen. Der 62-Jährige hat bereits angekündigt, das zu tun.