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Fall Gurlitt: Taskforce bietet Erben Zusammenarbeit an

9. Mai 2014

Das Kunstmuseum Bern erbt nicht nur den Kunstschatz aus der Münchener Wohnung des Sammlers Cornelius Gurlitt. Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" will den Erben offene Fragen beantworten.

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Hans Christoph: "Paar", Aquarell, 1924. (Foto: Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Gegenüber der Zeitung "Welt" bestätigte der Direktor des Kunstmuseum Bern, Matthias Frehner, am Freitag (09.05.2014), dass das Museum auch die wertvollen Bilder aus Gurlitts Salzburger Wohnung, Liegenschaften und ein Barvermögen geerbt habe.

Die Leiterin der Taskforce "Schwabinger Kunstfund", Ingeborg Berggreen-Merkel, sagte bereits am Donnerstag in Berlin: "Gerade im Interesse der noch lebenden Opfer des Nationalsozialismus, die Restitutionsansprüche angemeldet haben, können die schwierigen Fragen, die sich derzeit stellen, im Wege des Dialoges am besten geklärt werden". Nun gehe es weiterhin darum, NS-Raubkunst aus der Sammlung ihren vormaligen Eigentümern zurückzugeben.

Kunstmuseum Bern prüft das Erbe

Ob das Kunstmuseum Bern die Gurlitt-Sammlung als Erbe annehme, ist bisher unklar. "Wir müssen sie also erst gründlich prüfen, um zu sehen, wie viele bedeutende Kunstwerke der Klassischen Moderne wirklich dabei sind", sagte Frehner. Falls das Museum die Erbschaft annehme, wolle es sich an die Bestimmungen der Washingtoner Erklärung zur Rückgabe von NS-Raubkunst halten und die Rückgabeansprüche möglicherweise rechtmäßiger Besitzer prüfen, betonte Frehner. Die Schweiz hat - wie auch Deutschland - die Washingtoner Erklärung von 1998 unterschrieben. Die Staaten verpflichteten sich darin, Nazi-Raubkunst zu identifizieren, die rechtmäßigen Besitzer zu finden und die Werke entweder zurückzugeben oder eine "faire Lösung" zu finden. Gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" sagte Frehner, das Kunstmuseum würde sehr wahrscheinlich mit der Tasforce, die die Herkunft der Gurlitt-Bilder prüft, weiterarbeiten.

Cornelius Gurlitt im November 2013 in München-Schwabing (Foto: ALL RIGHT RESERVED / siehe www.babiradpicture.de)
Cornelius GurlittBild: babiradpicture

Ausfuhr einzelner Gemälde fraglich

Sollten die Bilder in die Schweiz gehen, könnten sie aber auch in Deutschland ausgestellt werden, sagt Frehner: "Im Testament gibt es keinerlei Auflagen, man könnte die Sammlung also auch im Ausland zeigen." Ob die Werke der Gurlitt-Sammlung tatsächlich in die Schweiz ausgeführt werden dürfen oder ob dies bei einzelnen Werken dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes widerspricht, will das Bayerische Kunstministerium prüfen.

Der Sammler Cornelius Gurlitt war am Dienstag (06.05.2014) im Alter von 81 Jahren verstorben. Er war der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt und hatte das Schweizer Kunstmuseumüberraschend als Alleinerben seiner Gemälde-Sammlung bestimmt. Deutsche Behörden hatten diese Anfang 2012 beschlagnahmt. Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" hat den Verdacht, dass unter den 1280 in Gurlitts Wohnung gefundenen Werken 458 Bilder NS-Raubkunst sind. Gurlitt und seine Anwälte sprachen stets nur von rund 40.

ld / so (Taskforce Schwabinger Kunstfund, dpa, Süddeutsche Zeitung, Welt)