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UN verschärfen Regeln für Zivilluftfahrt

8. März 2016

Hätte die verschollene Malaysia-Airlines-Boeing mit besserer Technik gefunden und das Drama für die Angehörigen verhindert werden können? Zwei Jahre nach dem mysteriösen Vorfall werden nun Konsequenzen gezogen.

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Gedenkfeier Flug MH370 (Foto: picture alliance)
Bild: picture-alliance/dpa/F. Ismail

Am 8. März 2014 verschwand Flug MH370 auf der Strecke von Kuala Lumpur nach Peking von den Radarschirmen - spurlos. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO - eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen - will ähnliche Vorfälle jetzt mit strengeren Regeln verhindern. Dazu gehört: Passagierflugzeuge müssen künftig Ortungsgeräte an Bord haben, um die Lage einer Maschine im Notfall im Minutentakt zu übermitteln. Die Rekorder sollen Stimmen im Cockpit nun bis zu 25 Stunden aufzeichnen, um alle Phasen eines Fluges festzuhalten.

Die neuen Vorschriften der ICAO sollen ab sofort, spätestens jedoch bis zum Jahr 2021 umgesetzt werden. Damit könne eine Unfallstelle umgehend in einem Umkreis von sechs Seemeilen geortet werden, sagte ICAO-Ratspräsident Olumuyiwa Benard Aliu im kanadischen Montreal. Ermittler kämen zudem schneller an die Flugschreiberdaten. Such- und Rettungsaktionen würden günstiger.

Vergebliche Suche

Trotz einer großangelegten Suchaktionen im Indischen Ozean ist bis heute völlig unklar, wo die Maschine der Gesellschaft Malaysia Airlines geblieben ist. Im Juli 2015 war auf La Réunion vor Südostafrika ein Bruchstück angespült und als Teil des verschollenen Flugzeugs identifiziert worden. Ob ein weiteres, kürzlich in Mosambik angespültes Trümmerteil zu MH370 gehört, wird noch geprüft.

Infografik MH370 Karte (DW)

Familien chinesischer Passagiere machten in Peking - unmittelbar vor Ablauf einer internationalen Frist - millionenschwere Entschädigungen geltend. Angehörige von zwölf Opfern klagen gegen die Flugzeug- und Triebwerkshersteller Boeing und Rolls Royce, die Fluggesellschaft sowie den deutschen Versicherer Allianz, wie ihr Anwalt mitteilte. Sie fordern umgerechnet etwa 1,4 bis 9,8 Millionen Euro pro Passagier.

Ihre Familien wollten für die "schlechte Suche in der Anfangsphase", den Verlust der Angehörigen, emotionalen Stress und für Gerichts- und Anwaltskosten entschädigt werden, so der Jurist weiter. Zudem werde in der Klage auch Aufklärung über den Verbleib der Maschine und der Passagiere sowie über die Unglücksursache gefordert. Exakt am zweiten Jahrestag des Verschwindens von Flug MH370 wollen internationale Ermittler an diesem Dienstag einen neuen Zwischenbericht vorlegen.

wa/jj (dpa, afp)