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Politik

Finanzstreit um Stuttgart 21

29. November 2016

Der Streit um die Mehrkosten von Stuttgart 21 soll vor Gericht weitergehen - so will es die Deutsche Bahn. Das Land Baden-Württemberg sperrt sich, mehr als die vereinbarte Summe zu zahlen.

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Das Modell für den neuen Bahnhof Stuttgart 21. (Foto: picture-alliance/dpa/Deutsche Bahn AG)
Bild: picture-alliance/dpa/Deutsche Bahn AG

Es geht um Mehrkosten in Höhe von zwei Milliarden Euro für das nun mit 6,5 Milliarden Euro veranschlagte und umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21. Das Land will sich zwar mit den vereinbarten 930 Millionen Euro beteiligen, aber keinen Cent mehr geben. Die Bahn teilte in Berlin mit, sie sehe sich nach dem Beschluss der baden-württembergischen Landesregierung veranlasst, das Thema gerichtlich klären zu lassen.

Die Deutsche Bahn stellt die Ansprüche vorsorglich auch an die weiteren Projektpartner - dies sind die Stadt Stuttgart, der Flughafen Stuttgart und die Region Stuttgart. Der Bahn-Vorstand beteuerte aber, dass die Auseinandersetzung vor Gericht keinen Einfluss auf die "gute Zusammenarbeit" der Projektpartner bei Stuttgart 21 haben werde. Noch in diesem Jahr solle die Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht werden, kündigte das Unternehmen an, um ihren Anspruch auf Beteiligung aller Projektpartner an den Mehrkosten geltend zu machen. Sie will damit nach eigenen Angaben verhindern, dass mögliche finanzielle Ansprüche auf eine Beteiligung der Partner an den Mehrausgaben verjähren. Zuvor hatte das grün-schwarze Kabinett in Stuttgart die von der Bahn geforderte Verlängerung der Verjährungsfrist abgelehnt.

Mehrkosten von zwei Milliarden Euro

Der Aufsichtsrat der Bahn hatte 2013 eine Kostensteigerung von 4,526 auf 6,526 Milliarden Euro genehmigt. Zugleich beauftragte er den Bahn-Vorstand, mit den Projektpartnern über eine Übernahme eines Teils der Mehrkosten von zwei Milliarden Euro zu verhandeln. Das Unternehmen beruft sich dabei auf eine sogenannte Sprechklausel eines Vertrags aus dem Jahr 2009, die aus ihrer Sicht eine Mitfinanzierung auch über 4,5 Milliarden Euro bedeutet. Damals sei ein Risikotopf so aufgeteilt worden, dass Land, Landeshauptstadt und Flughafen GmbH zu rund 65 Prozent und die Bahn zu rund 35 Prozent beteiligt gewesen seien, erklärte der Konzern. Die Gespräche darüber waren aber nicht erfolgreich. Das Land, die Stadt, die Region Stuttgart sowie der Flughafen Stuttgart stehen auf dem Standpunkt, dass die Bahn als Bauherrin die Kosten selbst tragen muss. 

Bei der Grundsteinlegung zu Stuttgart 21 halten Rüdiger Grube und Christoph Ingenhoven eine Maurerkelle und eine Wasserwaage in den Händen. (Foto: picture-alliance/dpa/M. Murat)
Bei der Grundsteinlegung zeigt er sich noch zuversichtlich: DB-Vorstandsvorsitzender Rüdiger Grube Bild: picture-alliance/dpa/M. Murat

Politik sperrt sich

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht der Klage gelassen entgegen. "Wir gehen davon aus, dass wir sehr gute Argumente haben", sagte er in Stuttgart. So handele es sich bei dem Beitrag des Landes in Höhe von 930 Millionen Euro um eine freiwillige Leistung. Es könne keinen Mechanismus geben, bei dem das Land zur Zahlung weiterer freiwilliger Leistungen verpflichtet werde. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte, die angekündigte Klage sei ein schlechtes Signal an alle Bundesländer, die bereit seien, sich freiwillig finanziell an Bahnprojekten zu beteiligen.

Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist eines der umstrittensten Bauprojekte Deutschlands. Vor Jahren hatte der Bau zu Massenprotesten in der baden-württembergischen Landeshauptstadt geführt. Nachdem sich bei einer Volksabstimmung aber eine Mehrheit für das Projekt ausgesprochen hatte, wurde es ruhiger.

pab/cr (afp, dpa)