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Flüchtlinge: Was Deutschland 2016 vorhat

Daniel Heinrich31. Dezember 2015

Eine Million Flüchtlinge sollen 2015 nach Deutschland gekommen sein. Nach der Ankunft geht es nun um ihre Integration. Vor allem die Länder sollen entlastet werden. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.

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Menschenmenge vor Bus (Foto: picture-alliance/dpa/S. Kahnert)
Bild: picture-alliance/dpa/S. Kahnert

1. Verteilung von Flüchtlingen

Der Bund übernimmt zukünftig die Koordination der Flüchtlingsverteilung in Deutschland. Bisher waren dafür die Länder in Eigenregie verantwortlich. Grundlage für die Verteilung ist weiterhin der "Königssteiner Schlüssel". Dieser richtet sich nach den Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder. Man geht davon aus, dass rund die Hälfte aller Antragssteller ein Bleiberecht in Deutschland erhält. Aufgrund der großen Anzahl an Flüchtlingen sind viele Bundesländer mit der Aufnahme an Flüchtlingen überfordert. Der Bund richtet nun "Wartezentren" ein, von wo aus die Flüchtlinge zukünftig verteilt werden sollen.

2. Finanzielle Entlastung

Insgesamt will die Bundesregierung die Länder 2016 um vier Milliarden Euro entlasten. Ab dem 1. Januar 2016 zahlt der Bund pro Monat und Flüchtling 670 Euro an das jeweilige Bundesland. Zusätzlich erhalten die Länder 350 Millionen Euro für die Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen. Für den sozialen Wohnungsbau werden bis 2019 jährlich je 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Neben ehemaligen Liegenschaften der Bundeswehr erhalten die Kommunen weitere Immobilien zu günstigeren Konditionen, damit diese für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden können.

3. Betreuungsgeld

Der Bund stellt die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 frei werdenden Mittel den Ländern bereit - zur Verbesserung der Kinderbetreuung. So sollen beispielsweise mehr Kita-Plätze entstehen.

4. "Sichere Herkunftsländer"

Albanien, Kosovo und Montenegro werden als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft. Das Ziel: Antragssteller aus diesen Staaten sollen schneller in ihre Heimat zurückgeschickt werden. Außerdem dürfen Personen von dort, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, nicht in Deutschland arbeiten. Dieses Beschäftigungsverbot gilt während des Asylverfahrens und nach der Ablehnung des Antrags, was überwiegend für Antragsteller aus Balkanländern gilt.

Kinder sitzen am Tisch in Schule (Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa)
Integrationskurse sind zukünftig für alle Asylbewerber "mit Bleibeperspektive" geöffnetBild: picture-alliance/dpa/W. Grubitzsch

5. Integrationskurse

Der Bund öffnet die Integrationskurse für Asylbewerber, die eine "gute Bleibeperspektive" haben. Dazu zählen vor allem Menschen aus Krisenregionen wie Syrien. Zusätzlich werden mehr Mittel für diese Kurse bereitgestellt. In den Integrationskursen lernen Geflüchtete dann die deutsche Sprache und Geschichte.

6. Erstaufnahmeeinrichtungen

Antragsteller aus "sicheren Herkunftsstaaten" müssen zukünftig bis zum Abschluss des Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben. Asylbewerber aus anderen Ländern sollen künftig bis zu einem halben Jahr in solchen Einrichtungen untergebracht werden. Bislang durften sie nach drei Monaten in eine langfristige Bleibe umziehen. Während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung sollen Flüchtlinge möglichst nur Sachleistungen erhalten.

7. Ärztliche Versorgung

Ab 2016 können sich die Bundesländer für die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge entscheiden. Mit dieser sollen Flüchtlinge direkt zum Arzt gehen können. Bislang müssen sie dazu vorher die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen von den Ländern verpflichtet werden, gegen Kostenerstattung die Krankenbehandlungen bei Asylbewerbern zu übernehmen.

8. Schlepper

Schleuser sollen künftig härter bestraft werden. Künftig gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Bisher kamen viele Personen, die anderen Menschen gegen Geld zur Einreise nach Deutschland verhalfen, oft mit einer Geldstrafe davon.