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Kaputt nach Plan wird strafbar

22. Oktober 2014

In Frankreich können künftig Hersteller oder Importeure bestraft werden, die gewollt vorzeitig alternde Produkte in den Handel bringen. Freilich wird das nicht leicht nachzuweisen sein.

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Symbolbild - Sollbruchstelle
Bild: Fotolia/Smileus

Wenn ein Toaster einen Monat nach Ablauf der Garantie kaputtgeht - könnte das ein speziell eingebauter Fehler sein. In Frankreich soll das absichtliche vorschnelle Altern zum Beispiel von Elektrogeräten künftig als Betrug bestraft werden. Ein entsprechendes Gesetz hat bereits die erste Hürde in der Nationalversammlung genommen.

Verbraucherschützern liegt das Thema schon lange am Herzen, auch in Deutschland. Im Fachjargon wird es als "geplante Obsoleszenz" oder "geplanter Verschleiß" bezeichnet. Damit ist gemeint, dass in Produkten bewusst Bestandteile verarbeitet werden, die vorzeitig altern oder eine geringere Qualität haben. Das Gerät kann dann schneller nicht mehr genutzt und muss früher ersetzt werden.

Nachweis erforderlich

In Frankreich soll der Begriff "obsolescence programmée" in das Verbraucherschutzgesetz (Code de la consommation) aufgenommen werden, eine Abstimmung im Senat steht noch aus. Die geplante Obsoleszenz wird im Gesetzesentwurf definiert als "Gesamtheit von Techniken, durch die derjenige, der das Produkt auf den Markt bringt, bezweckt, namentlich durch die Konzeptionierung des Produkts, die Lebensdauer oder den möglichen Gebrauchswert des Produkts absichtlich zu verkürzen, um den Verkauf von neuen Produkten zu erhöhen. Diese Techniken können insbesondere einschließen: den willentlichen Einbau einer Schadhaftigkeit, einer Sollbruchstelle oder eines programmierten, vorzeitigen Funktionsstopps, einer technischen Begrenzung, einer Verhinderung von Reparaturen oder einer beabsichtigten Nicht-Kompatibilität".

Als Beispiel gelten Geräte, bei denen ein Akku nicht austauschbar ist oder Drucker, die kurz nach Ablauf der Garantie ihren Dienst einstellen. Die Hersteller weisen die Vorwürfe jedoch zurück. In Frankreich sollen nachgewiesene Fälle künftig als Betrug mit bis zu zwei Jahren Haft und 300.000 Euro Geldstrafe bestraft werden können. Die Regelung ist Teil eines Gesetzes zum Energiewandel, mit dem Frankreich seinen Atomstromanteil von 75 auf 50 Prozent reduzieren und den Energiebedarf halbieren will.

Verbraucherschutzorganisationen wünschen sich, dass der Senat, dem das Gesetz demnächst vorgelegt wird, noch Änderungen hinzufügt: die Erweiterung der gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezeit auf zehn Jahre und die Verpflichtung zur Lieferung oder Bereitstellung von Ersatzteilen. Abgesehen von diesen Zusätzen wird das Gesetz jedoch als "markantes Signal" gelobt, weil damit der beabsichtigte "Murks" nicht länger nur eine Angelegenheit ist, die zivilgerichtlich verhandelt wird, sondern ein strafrechtlich relevantes Betrugsdelikt.

Wen/se (dpa, telepolis, DW)