Frankreich Atomtest
22. Juli 2011Großzügige Wiedergutmachung hatte der damalige Verteidigungsminister Hervé Morin vor einem Jahr, im Juni 2010 versprochen und wollte mit dem Gesetz, nach ihm Loi Morin genannt, einen Schlussstrich unter ein dunkles Kapitel der Landesgeschichte ziehen. Zwischen 1960 und 1996 führte Frankreich insgesamt 210 Nuklearversuche durch, anfangs in der damaligen Kolonie Algerien, dann im Übersee-Departement Polynesien. Beteiligt waren daran an die 150.000 Personen, Militärangehörige und Zivile. Viele der noch Lebenden leiden heute an schweren Krankheiten.
Atomtests mit schweren Folgen
Mehrere tausend Strahlenopfer haben sich vor zehn Jahren in zwei Vereinen zusammengeschlossen: AVEN, dem "Verein der Atomtestveteranen" im südfranzösischen Lyon, gehören vor allem ehemalige Armeeangehörige an, die bei den Atomtests Dienst taten; in "Moruroa e tatou" (Mururoa und wir) haben sich frühere einheimische Arbeiter der Atombasis im französischen Überseedepartement Polynesien versammelt. Jahrelang betrieben die beiden Organisationen intensive Lobbyarbeit, brachten die Medien auf ihre Seite und deckten nach und nach auf, dass die Atomtests längst nicht so reibungslos verlaufen sind und folgenlos waren, wie die politisch Verantwortlichen in Paris jahrzehntelang behauptet hatten.
Langes Tauziehen um Entschädigungsgesetz
Dem verabschiedeten Gesetz waren 18 Gesetzesvorschläge von Politikern aller Parteien vorausgegangen, die von der Regierung allesamt abgeschmettert wurden. Und auch der Gesetzesentwurf des Verteidigungsministers Morin sorgte für wilde Debatten. Die "Atomtestveteranen" forderten einen Entschädigungsfonds und weitgesteckte Regeln, damit möglichst viele Opfer berücksichtigt werden können. Im Gesetz hingegen festgeschrieben ist, dass jeder Fall einzeln geklärt werden muss. Und der Rahmen für Entschädigungsansprüche ist eng gesteckt: zeitlich, räumlich und betreffs der Strahlenkrankheiten, die von der eigens gegründeten staatlichen Kommission anerkannt werden. Die Antragsteller müssen zahllose Dokumente vorlegen - die beispielsweise für die ehemaligen Arbeiter der Atomtestbasen in Algerien und Polynesien kaum aufzutreiben sind.
Erster Soldat mit Krebs erhält Entschädigung
Der erste Bescheid über die Entschädigung eines Atomtestopfers erging im Juni 2011, genau ein Jahr nachdem das Gesetz in Kraft getreten war. Die staatliche Kommission sprach einem ehemaligen Wehrpflichtigen, der seit Jahren an schwerem Hautkrebs leidet und der anonym bleiben möchte, mehrere Tausend Euro Entschädigung zu. Dieser Entscheid wirkt symbolträchtig: Er war als junger Soldat dabei, als Frankreich seine erste Atombombe zündete, Anfang 1960 in der Sahara. Er war damals abkommandiert zur Beobachtung an vorderster Front, einige Kilometer von der Explosionsstätte entfernt. Und er erinnert sich daran, als sei es gestern gewesen: "Damals trugen wir weiße Schutzanzüge aus leichtem Segeltuch, Handschuhe und Gasmasken, die noch aus den Beständen des Zweiten Weltkriegs stammten."
Entschädigungsanträge werden abgelehnt
Dem ersten Bescheid folgten innerhalb von drei Wochen elf weitere, die staatliche Kommission lehnte jedoch die Forderungen nach finanzieller Wiedergutmachung in allen Fällen ab. Unter den ersten zwölf Bescheiden fand sich kein einziger Fall eines algerischen oder polynesischen Ex-Arbeiters der Atomtestbasen. Über 500 weitere "Veteranen", die ihre Anträge schon eingereicht haben, fürchten nun das Schlimmste.
Der sozialistische Abgeordnete Jean-Patrick Gille ist entsetzt über die erste Bilanz des Entschädigungsgesetzes: "Das Gesetz ist gewissermaßen nur für die Presse gemacht. Damit der Verteidigungsminister, der den Text entwarf, behaupten kann, er habe den Mut, sich des Themas anzunehmen." Doch von Anfang an habe man sehen können, wie es mit der Umsetzung hapert, meint der linke Abgeordnete. Eine "hohle Nuss" sei das Ganze. Gille zieht eine niederschmetternde Bilanz: "Bislang haben wir mit dem Gesetz nur eines gewonnen: Die breite Öffentlichkeit stimmt dem Prinzip zu, die Opfer zu entschädigen. Aber das Entschädigungssystem ist trotzdem blockiert."
Taktik des Verzögerns
Der Anwalt Jean-Paul Teissonnière, der viele Opfer der französischen Atomtests vertritt, will nun jeden abgelehnten Fall vor Gericht bringen, um dort eine Wiedergutmachung einzuklagen. Eigentlich sieht das Gesetz vor, strittige Fälle von einer zweiten Kommission, einer Art Schiedsstelle, erneut prüfen zu lassen. Der sollten auch Vertreter der Opfervereine angehören. Davon ist derzeit keine Rede mehr, die bisher bestellten Mitglieder rekrutieren sich ausschließlich aus der rechten Regierungsmehrheit und bis heute gibt es keinen Termin für ein erstes Treffen, bei dem die Kommission die Arbeit aufnehmen könnte.
Private Initiative gegen staatliche Nachlässigkeit
Ursprünglich hatten die "Atomtestveteranen" eine Kommission verlangt, die eine regelmäßige Überwachung der Gesundheit all derer, die bei den Nuklearversuchen mitwirkten, organisieren sollte. Im Gesetz blieb von dieser Idee nur die Schiedsstelle für die strittigen Fälle über. Und auch deren Aufbau steht in den Sternen.
Der Verein AVEN will die Dinge nun selbst in die Hand nehmen, sagt dessen Präsident Jean-Luc Sans: "Wir bauen selbst eine Beobachtungsstelle zu den Folgen der Atomtests auf." Diese Einrichtung, Mitte Juli 2011 im Vereinsregister von Lyon eingetragen, soll epidemiologische und soziologische Studien anstoßen. Untersucht werden soll der Gesundheitszustand ebenso derjenigen, die an den Atomtests teilnahmen wie auch derjenigen, die nahe der Atomtestbasen in Algerien und Polynesien lebten und heute auch noch leben. Eine solche Studienarbeit könne auch dem zivilen Atomsektor dienlich sein, meint Jean-Luc Sans. "Bislang gibt es keine Erhebungen über die langfristigen Auswirkungen radioaktiver Strahlen, auch nicht für das Personal von Atomanlagen."
Der Verein AVEN hat bereits Krankenakten all seiner Mitglieder angelegt, die vor Jahrzehnten radioaktiver Verstrahlung und Verseuchung ausgesetzt waren. Bei der nun angestrebten Forschung hofft die neueingerichtete Beobachtungsstelle auf Erkenntnisse, "die dazu beitragen könnten, die Sicherheit der Atomarbeiter zu verbessern", sagt Sans.
Ruf nach Reform in Frankreich
In Paris mehren sich seit Ende Juni die politischen Initiativen quer durch alle Parteien, das Gesetz zu reformieren und den Rahmen großzügiger zu gestalten. Die Sozialistin Martine Aubry, Kandidatin für die Präsidentschaftswahlen im kommenden Mai, erklärte kürzlich, im Falle ihres Wahlsieges das Gesetz kritisch zu überarbeiten und vehement zu erweitern. Währenddessen kämpft der polynesische Politiker Richard Tuheiava mit einem Gesetzesprojekt dafür, dass der französische Staat auch für Umweltschäden aufkommt, die aus den Atomversuchen resultieren. Denn diese werden im Entschädigungsgesetz nicht berücksichtigt. Ein Unding, sagt Tuheiava: "Bei uns gilt die Umwelt als nährende Mutter - wie kann man die Kinder für die Atomtestfolgen entschädigen und die Mutter dabei vergessen?".
Polynesier wehren sich
Für Richard Tuheiava, der seine Heimat Polynesien im Pariser Senat vertritt, spricht sein Gesetzesprojekt der Bevölkerung aus dem Herzen: "Der Text des Gesetzesprojekts wurde in enger Abstimmung mit dem polynesischen Verein der Atomtestopfer, Moruroa e Tatou, erarbeitet, mitgewirkt hat auch das Kollektiv der Umweltvereine in Tahiti." Da mache also die Zivilgesellschaft mobil, inklusive der in Polynesien sehr wichtigen Kirchenführer, resümiert der Politiker. Richard Tuheiava konnte schon einige Senatskollegen als Unterstützer gewinnen, doch der Weg zu einem solch umfassenden Gesetz betreffs der Umweltschäden dürfte noch lang sein.
Seit vor einem halben Jahr ein hoher Pariser Militärbeamter bei einem Besuch im französischen Überseedepartement Polynesien erstmals eingestand, dass die Atom-Atolle einbrechen und einen Tsunami auslösen könnten, herrscht bei der Bevölkerung des Inselreichs große Empörung. Auch die heutige Departement-Regierung, die mit das alte Regime stark kritisiert, verlangt nun Aufklärung aller Folgen der Atomtests.
Frankreich soll Behandlungskosten für Strahlenopfer übernehmen
Anfang Juli kündigte die polynesische Sozialversicherungskasse CPS Klage gegen den französischen Staat an. Darin fordert sie die Rückerstattung von Behandlungskosten in Höhe von 226 Millionen Euro. Soviel kostete sie nach eigenen Angaben die medizinische Versorgung von 5046 Patienten in Polynesien, deren Erkrankungen sich auf der Liste der 18 anerkannten Strahlenkrankheiten der Loi Morin, des Entschädigungsgesetzes für die Atomtestopfer, wiederfinden.
Langfristig wird Frankreich Verantwortung übernehmen müssen
Unterdessen macht der französische Opferverein AVEN in der Öffentlichkeit mobil und wirbt dafür, dass die Politik Verantwortung übernimmt. AVEN-Präsident Jean-Luc Sans ist überzeugt, dass die französische Regierung sich langfristig nicht um die Verantwortung drücken kann: "Vielleicht denkt die Regierung, das Problem der Entschädigungen würde sich nach und nach von selbst lösen, denn die Atomtestveteranen sterben nach und nach." Pech gehabt, kommentiert der ehemalige Armeeangehörige trocken: "Mittlerweile werden auch die Kinder der Veteranen in unserem Verein aktiv, bis hin in den Vorstand und streiten für die Rechte ihrer verstorbenen Eltern."
UN-Konferenz zur Dekontamination und Entschädigung?
Die "Atomtestveteranen" werden nicht nur bei den im kommenden Jahr anstehenden Präsidentschaftswahlen ihre Stimme erheben, um frankreichweit unter dem Motto "Wahrheit und Gerechtigkeit" für ihre Belange zu werben. Sie haben sich auch einer gerade gestarteten Petition angeschlossen. Deren Initiatoren sind die Teilnehmer zweier internationaler Konferenzen, die die algerische Regierung 2007 und 2010 in Algier rund um das Thema "Folgen der Atomtests weltweit" organisierte.
In ihrem Appell an den Generalsekretär der Vereinten Nationen fordern die Unterzeichner eine internationale Konferenz auf UN-Ebene, um weltweite Standards für den Umgang mit ehemaligen Atomtestbasen festzulegen: Die verstrahlte Umwelt soll dekontaminiert, die menschlichen Opfer umfassend versorgt und entschädigt werden.
Autor: Suzanne Krause
Redaktion: Gero Rueter