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Freispruch für Ex-Porsche-Chef

18. März 2016

Das Landgericht Stuttgart spricht Ex-Porsche-Chef Wiedeking und Finanzvorstand Härter vom Vorwurf der Marktmanipulation beim Übernahmeversuch von Volkswagen frei. Gegen das Urteil gibt es noch eine Revisionsmöglichkeit.

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Deutschland Urteil im Prozess gegen ehemalige Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking
Bild: Reuters/M. Rehle

Eine Verurteilung wäre "nicht rational begründbar" gewesen, sagte Richter Frank Maurer am Freitag. Die Kammer sei zu diesem "eindeutigen Ergebnis" gelangt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Zusammenhang mit dem Übernahmepoker einen Geheimplan von Wendelin Wiedeking und seinem damaligen Finanzvorstand Holger Härter vermutet, durch den die Anleger getäuscht und der Kurs der VW-Aktie manipuliert werden sollte. Maurer widersprach dem: "Es gab keinen Geheimplan des Vorstands."

Auch Härter wurde freigesprochen. Die Ankläger hatten für Wiedeking zweieinhalb Jahre Haft und eine Million Euro Geldbuße gefordert. Für Härter war die geforderte Freiheitsstrafe etwas geringer. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Für die Porsche SE - heute Großaktionärin des VW-Konzerns - hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldbuße von gut 800 Millionen Euro gefordert. Auch dies wurde abgewiesen. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

Der Kleine wollte den Großen schlucken

Heute ist die Sache klar: Die Porsche AG ist eine VW-Tochter. Vor rund acht Jahren hätte es aber auch genau andersherum kommen können: Porsche hätte als VW-Großaktionär den Konzern nach seinem Gusto steuern können. 2008 erreichte die Übernahmeschlacht ihren Höhepunkt - der Prozess gegen Ex-Firmenchef Wendelin Wiedeking und dessen Vize Holger Härter ist letztlich eine späte Folge.

Seit 2005 baute Porsche - der lukrativste Autobauer der Welt - seine Beteiligung an VW schrittweise aus. Zunächst ging es um Produktions-Kooperationen und eine gute Anlage hoher Porsche-Gewinne. Später wurde klar: Es ging um die Mehrheit. Aber um welche Mehrheit? Wichtig ist hierbei ein Anteil von 75 Prozent - bei diesem Wert wäre ein sogenannter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Bereich des Möglichen gewesen.

VW sperrte sich heftig, vor allem Volkswagen-Patriarch Ferdinand Piëch war lange Zeit dagegen. Bis Anfang Oktober 2008 beteuerte die Porsche-Spitze, keine Beherrschung anstreben zu wollen. Am 26. Oktober 2008 dann die Kehrtwende: Porsche bestätigte, 75 Prozent an VW anzustreben, sofern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Der VW-Kurs schnellte in zwei Tagen um das Fünffache nach oben. Das kam Porsche insofern gelegen, als der Wert seiner VW-Anteile deutlich stieg.

Deutschland Urteil im Prozess gegen ehemalige Porsche-Vorstände Wiedeking und Härter
Holger Härter (links) und Wendelin Wiedeking vor dem Urteil.Bild: Reuters/M. Rehle

Klare Verhältnisse

Die als größter Wurf der deutschen Industriegeschichte bejubelte Übernahmeabsicht scheiterte dennoch. Zwar hält die Porsche SE heute etwa 51 Prozent an VW, sie ist aber nur noch eine Beteiligungsgesellschaft - die Sportwagen-Produktion Porsche AG musste an die Wolfsburger verkauft werden, um die bei den Übernahmeschritten entstandenen Schulden decken zu können. Wiedekingund Härter mussten 2009 gehen.

Wie es wirklich war, wissen nur wenige

Mit dem heutigen Urteil endet einer der seit Jahren spannendsten Wirtschaftskrimis in Deutschland - zumindest vorläufig: An insgesamt rund 20 Verhandlungstagen ging es darum, was hinter verschlossenen Türen geschah, als der kleine Sportwagenbauer aus Stuttgart versuchte, Europas größten Autokonzern zu schlucken.

Wie es wirklich war, wissen neben den Angeklagten nur die Oberhäupter der Familien Porsche und Piëch, denen Porsche und der größte Anteil an VW gehören. Doch Wolfgang Porsche und Ferdinand Piëch mussten vor Gericht nicht in den Zeugenstand - wegen des mittlerweile beendeten Ermittlungsverfahrens gegen die Aufsichtsräte wegen Beihilfe zur Marktmanipulation hatten sie das Recht, die Aussage zu verweigern.

dk/zdh (dpa/rtr)