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NPD-Verbot: Friedrich bleibt skeptisch

22. Februar 2013

Nach der Veröffentlichung geheimer Unterlagen zur NPD durch die rechtsextremistische Partei selbst sieht sich Innenminister Hans-Peter Friedrich in seinen Warnungen vor einem Verbotsverfahren bestätigt.

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Eine Fahne mit dem Logo der rechtsextremen NPD (Archivbild dpa)
Bild: picture alliance/dpa

 "Die Veröffentlichung der Materialsammlung durch die NPD zeigt, dass der Verbotsantrag der Länder der Partei eine öffentliche Bühne gibt", sagte Friedrich der Zeitung "Rheinische Post" aus Düsseldorf. Genau dies habe er stets befürchtet. "Die absterbende, für ihre eigenen Anhänger unattraktiv gewordene Partei nutzt das Verbotsverfahren für eigene Werbezwecke", erklärte der CSU-Politiker weiter. Allerdings gehe es jetzt darum, "alles daran zu setzen, dass der Verbotsantrag Erfolg hat und die NPD am Ende nicht auch noch triumphiert".

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) (Foto: dpa)
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU)Bild: picture-alliance/dpa

Die NPD hatte am Mittwoch (20.02.2013) eine Kurzfassung der von Bund und Ländern auf mehr als tausend Seiten gesammelten Belege für die mutmaßliche Verfassungsfeindlichkeit der rechtsextremistischen Partei auf ihrer Internet-Seite veröffentlicht. Das Papier ist als "Verschlusssache" eingestuft. Wie die Partei an das Dokument gelangte, ist unklar.

Die NPD gab auf ihrer Homepage an, der Bericht sei ihr "zugespielt" worden. Friedrichs Innenministerium stellte wegen Weiterleitung der vertraulichen Materialsammlung Strafanzeige gegen Unbekannt. Die Veröffentlichung der Dokumente wurde in Berlin einhellig als "Provokation" seitens der Rechtsextremisten gewertet.

NPD-Verbot kein Selbstläufer

Gestützt auf das Material hatten die Bundesländer im Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der NPD wegen Verfassungsfeindlichkeit zu beantragen. Ob Bundesregierung und Bundesrat sich diesem Schritt anschließen werden, ist noch offen. Im Kabinett wie in den Koalitionsfraktionen gibt es Zweifel an den Erfolgsaussichten eines neuen Verfahrens. Die Regierung will bis Ende März entscheiden. 2003 war ein erster Versuch, die NPD zu verbieten, in Karlsruhe gescheitert, weil Informanten des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Der neue Anlauf der Länder für ein NPD-Verbot ist auch eine Konsequenz der jahrelang unentdeckt gebliebenen Mordserie der Neonazi-Terrorzelle NSU.

Unterdessen wurde bei einem Pressempfang des Bundesverfassungsgerichts bekannt, dass sich das höchste deutsche Gericht bereits auf ein NPD-Verfahren vorbereitet. Dem Gericht sei signalisiert worden, dass der Verbotsantrag im Frühsommer in Karlsruhe eingehen solle, hieß es. Man halte es für realistisch, dass das Verbotsverfahren innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden könne. Die Verfassungsrichter wollen in dem Verfahren offenbar die Grundsätze, die 1956 zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands führten, fortschreiben und aktualisieren. Karlsruhe war damals nach fünfjähriger Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass Parteien verboten werden dürfen, die "aktiv kämpferisch" die demokratische Ordnung beseitigen wollen. Weiter hieß in Agenturberichten, das Verfassungsgericht wolle bei dem Verfahren, wenn es denn komme, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) berücksichtigen. Das Gericht in Straßburg hatte 2003 entschieden, dass eine Partei nur dann verboten werden dürfe, wenn sie "eine konkrete Bedrohung" für Demokratie und Staat darstelle.

wl/SC (dpa, afp, rtr)