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Bund muss rasch über G36-Deal entscheiden

23. Juni 2016

Ein Verwaltungsgericht gibt der Rüstungsschmiede Heckler und Koch recht: Die Bundesregierung darf bei Lizenzen für das Gewehr G36 für Saudi-Arabien nicht länger auf Zeit spielen. Wie sie entscheidet, bleibt aber offen.

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Sturmgewehre G36 mit Logo der Firma Heckler und Koch (Illustration: picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/B. Weißbrod

Die Bundesregierung und ihre Behörden müssen eine Entscheidung treffen, ob der schwäbische Waffenhersteller Heckler & Koch Teile seines Sturmgewehrs G36 nach Saudi-Arabien liefern darf. Dazu hat das Verwaltungsgericht Frankfurt den Bund verurteilt. Zweieinhalb Jahre nach dem Antrag auf Genehmigung habe das Rüstungsunternehmen einen Anspruch auf eine Entscheidung der Politik - ob positiv oder negativ.

Den Antrag von Heckler & Koch, den Bund auch zur Genehmigung des Waffengeschäfts zu verurteilen, wies die Kammer aber zurück. Das Gericht ließ zugleich Berufung gegen seine Entscheidung zu.

Das Unternehmen hatte das Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) unterstellte Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) verklagt, weil es seit Dezember 2013 auf die Ausfuhrgenehmigung wartet. In Saudi-Arabien gibt es seit längerem eine Lizenzfertigung von G36-Gewehren. Die Ausfuhr von Komponenten und Ersatzteilen ist Heckler & Koch bereits 2006 von der Bundesregierung zugesichert worden.

Vertreter des Bafa argumentierten vor Gericht, man müsse zunächst die regionale Sicherheitslage im Nahen Osten weiter beobachten. SPD-Chef Gabriel hatte angekündigt, bei der Genehmigung von Waffenexporten restriktiver vorzugehen.

SC/sti (dpa, rtr)