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Politik

Gericht entzieht Chinakritikern Mandate

15. November 2016

Ein Gericht in Hongkong verbannt zwei chinakritische Abgeordnete aus dem Parlament. Sie hatten bei ihrer Vereidigung für die Unabhängigkeit der chinesischen Sonderverwaltungszone demonstriert.

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China Sixtus Leung und Yau Wai ching LEGICO Hong Kong
Bild: picture-alliance/ZumaPress/Liau Chung Ren

Ein Gericht in Hongkong hat zwei chinakritischen Parlamentsabgeordneten die Mandate entzogen, weil sie ihre Vereidigung zu einer Demonstration für die Unabhängigkeit genutzt hatten. Sixtus Leung und seine Mitstreiterin Yau Wai Ching (Artikelbild) von der Youngspiration Partei seien disqualifiziert worden, weil sie gegen die Verfassung verstoßen hätten, erklärte der Richter Thomas Au in dem schriftlichen Urteil. Die Abgeordneten hätten ihren Amtseid auf provokative Weise geändert, um zu unterstreichen, dass für sie Hongkong nicht Teil der Volksrepublik China ist.

Die beiden 30- und 25-Jährigen hatten eine Flagge gezeigt, auf der der Schriftzug "Hongkong ist nicht China" zu sehen war und Yau hatte ein Schimpfwort in ihrem Eid verwendet, Leung seine Finger gekreuzt. Damit seien die gesprochenen Amtseide von Leung und Yau ungültig, erklärte der Richter. Sie hätten damit gezeigt, dass die beiden nicht Willens seien, die Verfassung Hongkongs zu achten.

Vergangene Woche hatte der Pekinger Volkskongress in einem noch nie dagewesenen Beschluss angeordnet, die beiden Abgeordneten aus dem Parlament zu verbannen. Das hatte Ängste geschürt, dass die autonome und unabhängige Justiz Hongkongs von der chinesischen Führung untergraben werde. Richter Au betonte nichtsdestotrotz, er wäre mit oder ohne Pekings Beschluss zu dieser Entscheidung gekommen.

Hongkong Abgeordnete Baggio Leung & Yau Wai Ching
Abgeordnete Leung und Yau auf einer Pro-Unabhängigkeitsdemonstration in HongkongBild: Reuters/T. Siu

Laut des Ständigen Ausschusses des Volkskongresses müssen Abgeordnete des Legislativrates in Hongkong ihre Treue auf das Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion schwören, wie es in dem Beschluss heißt. Der Eid dürfe in Form und Inhalt nicht verändert werden. Wer den Amtseid ablehne, disqualifiziere sich von einem öffentlichen Amt. 

Yau sagte vor dem Gerichtsgebäude zu Journalisten, das Urteil komme für sie nicht überraschend. Sie warf der Regierung der chinesischen Sonderverwaltungszone vor, regelmäßig Druck auf die Gerichte auszuüben. Die Unabhängigkeitsbefürworter würden gegen das Urteil in Revision gehen, kündigten sie an, um in einer Nachwahl erneut ins Parlament einzuziehen. Leung und Yau hatten bei der Parlamentswahl im September den Einzug in die gesetzgebende Versammlung geschafft.

Seit der Rückgabe 1997 an China unterliegt die ehemalige britische Kronkolonie chinesischer Souveränität und wird in ihren Grenzen als eigenständiges Territorium autonom verwaltet.  

mar/qu (dpa, afp, ap)