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Gericht verbietet Fahrdienst Uber

18. März 2015

Niederlage für Uber: Das Landgericht Frankfurt hat den Fahrdienst in ganz Deutschland verboten. Das US-Unternehmen prüft nun, in Berufung zu gehen.

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Symbolbild Uber (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/dpa/J. Büttner

Uber dürfe keine Fahrten anbieten, bei denen die Fahrer keine behördliche Genehmigung haben, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Nickel am Landgericht Frankfurt am Main. Geklagt hatte der Verbund Taxi Deutschland. Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, erläuterte ein Justizsprecher.

Uber hatte in der Verhandlung argumentiert, dass die Dienstleistungen des Unternehmens legal sind, da die Firma nur als Vermittler zwischen Gast und Fahrer auftritt. Die Regeln für Taxis seien deshalb hier nicht anwendbar. Nach dem Urteil erklärte Uber, das Unternehmen behalte sich vor, Berufung einzulegen.

Uber bietet eine Smartphone-App an, um zahlungswillige Mitfahrer zu finden. Dafür verlangt es einen Anteil des vereinbarten Tarifs. Das Taxigewerbe läuft Sturm gegen den Konkurrenten aus Kalifornien. Uber bietet seine Dienste nach eigenen Angaben weltweit in 55 Ländern an, wird aber in immer mehr Märkten gerichtlich ausgebremst.

Das Unternehmen ist mit seinem Dienst in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angetreten. In all diesen Städten gehen Behörden oder Gerichte gegen Uber vor. In Frankfurt hatte das Taxi-Gewerbe im September vergangenen Jahres eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Landgericht hatte dies jedoch später wegen mangelnder Dringlichkeit wieder aufgehoben.

cr/uh (dpa, rtr)