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Gericht verbietet Telekom-Drossel

30. Oktober 2013

Damit hat die Deutsche Telekom nicht gerechnet: Erst löste sie mit der Ankündigung einer möglichen Tempodrosselung im Internet heftige Proteste aus, dann ruderte sie etwas zurück. Nun wurde die Drosselung ganz gekippt.

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Verknotetes Netzwerkkabel auf Computertastatur
Bild: Fotolia/Calado

Die heftig umstrittene Tempo-Bremse der Deutschen Telekom im Festnetz-Internet ist vor Gericht verboten worden. Verbraucherschützer setzten sich mit einer Klage durch. Das Kölner Landgericht erklärte am Mittwoch die entsprechende Vertragsklausel bei Festnetz-Flatrates für nicht zulässig.

Im April hatte die Deutsche Telekom mit dem Plan, für Kunden, die überdurchschnittlich viel herunterladen, die Übertragungsgeschwindigkeit im Netz zu drosseln, einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Die Telekom, der größte Internet-Anbieter in Deutschland, wurde als "Drosselkom" verspottet. Eine Petition gegen ihre Pläne haben inzwischen mehr als 75.000 Menschen unterzeichnet.

Widerstand gegen die Tempo-Bremse

Flatrate ist Flatrate

Das Unternehmen hatte ursprünglich die Datenübertragung auf 384 Kilobit beschränken wollen. Als Reaktion auf die heftigen Proteste korrigierte sie dann die Drosselung auf das Volumen von zwei Megabit/Sekunde. Auch diese Grenze wollten viele Kunden nicht akzeptieren. Sie hätten, so das Argument vor dem Kölner Gericht, einen Vertrag über eine Pauschalleistung, abgeschlossen. Die dürfe der Anbieter nicht nach Gutdünken im Nachhinein beschränken.

Das Unternehmen wollte damit Kunden, die überdurchschnittlich große Datenmengen herunterladen, extra zur Kasse bitten. Seit Mai steht in allen Neuverträgen, dass DSL-Kunden, die mehr herunterladen als im Vertrag vorgesehen ist, zehn oder zwanzig Euro im Monat mehr bezahlen müssen. Die Telekom argumentiert, dass der Ausbau der Internetverbindungen über Breitband viel Geld koste. Menschen, die viel surfen oder große Datenmengen herunterladen, sollten sich auch in größerem Maß an diesen Kosten beteiligen, als "Durchschnittsverbraucher".

Entsprechende Klauseln sind ungültig

Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt. Die Kläger sehen in diesen Plänen eine "unangemessene Benachteiligung der Kunden". Diese hätten schließlich mit dem Vertrag das Recht erworben, mit Geschwindigkeiten bis zu einer im Vertrag definierten Größe arbeiten zu können. Außerdem werde das Angebot von der Telekom als "Flatrate" beworben. Eine Einschränkung der Datenmenge im Nachhinein wäre rechtswidrig.

Dieser Ansicht schloss sich am Mittwoch das Landgericht Köln an. Die Richter untersagten der Telekom die Umsetzung der "Datenbremse" und erklärten alle dahingehenden Vertragsklauseln bei Neukunden für ungültig. Die Telekom erklärte, sie könnten dieser Auffassung nicht folgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Telekom kann beim Oberlandesgericht Berufung einlegen. Das wolle das Unternehmen "voraussichtlich" tun, sagte ein Sprecher.

dk/zdh (dpa/afp/rtr)