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Germanwings-Absturz: Klage in den USA

13. April 2016

Hinterbliebene der Opfer des Germanwings-Absturzes in Frankreich haben in den USA Klage gegen eine Flugschule der Lufthansa eingereicht. In den USA werden nach Unglücken meist hohe Entschädigungen fällig.

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Flugzeugtrümmer an der Absturzstelle der Germanwings_Maschine (Foto: dpa)
Flugzeugtrümmer an der Absturzstelle der Germanwings-MaschineBild: picture-alliance/dpa

Wie die Anwaltskanzlei Kreindler & Kreindler in New York mitteilte, wurde die Klage bei einem Gericht in Phoenix im US-Bundesstaat Arizona eingereicht. An der dortigen Flugschule "Airline Training Center", eine Einrichtung der Germanwings-Muttergesellschaft Lufthansa, wurde der Co-Pilot Andreas Lubitz ausgebildet.

Die Ermittlungsbehörden in Frankreich und Deutschland halten es für erwiesen, dass Lubitz den Absturz des Germanwings-Jets am 24. März 2015 in den französischen Alpenabsichtlich in Suizidabsicht herbeigeführt hatte. Der 27-jährige hatte offenbar jahrelang unter Depressionen gelitten und deswegen auch Ärzte aufgesucht. Er hätte deshalb "niemals" zu der Flugschule zugelassen werden dürfen, wird in der jetzt eingereichten Sammelklage argumentiert.

Flugschule der Lufthansa in Arizona (Foto: AP)
Flugschule der Lufthansa in ArizonaBild: picture-alliance/AP Photo/Ross D. Franklin

150 Tote bei Absturz

Bei dem Absturz waren alle 150 Menschen an Bord ums Leben gekommen. Die Klage wurde im Namen der Hinterbliebenen von rund 80 Opfern eingereicht, wie Kreindler & Kreindler mitteilte. Hintergrund der Klage ist ein Zerwürfnis zwischen der Lufthansa und vielen Hinterbliebenen über die Höhe von Entschädigungszahlungen. Die Hinterbliebenen haben der Fluggesellschaft vorgeworfen, nur 45.000 Euro für jedes Opfer zahlen zu wollen. Die Lufthansa spricht dagegen von durchschnittlich 100.000 Euro, in manchen Fällen noch deutlich mehr.

Nach Angaben des Anwalts Christof Wellens, der in Deutschland 34 Opferfamilien vertritt, könnten in den USA je Absturzopfer bis zu fünf Millionen Dollar geltend gemacht werden. Die Ansprüche müssten aber individuell begründet und errechnet werden, so Wellens. Es gehe um Schmerzensgeld, wirtschaftliche Verluste, Unterhaltsansprüche, Kosten für die Reisen zu den Gräbern sowie die Kosten für die psychologische Betreuung.

wl/uh (dpa, afp)