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Germanwings-Absturz: Klage in den USA

4. März 2016

In den USA werden nach Unglücken weit höhere Entschädigungen fällig, als in Europa. Wie schafft man es, dass die Justiz dort über den Absturz eines deutschen Flugzeugs urteilt? Anwälte glauben, den Weg zu wissen.

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Flugzeugtrümmer an der Absturzstelle in den französischen Alpen (Foto: Reuters)
Flugzeugtrümmer an der Absturzstelle in den französischen AlpenBild: Reuters/French Interior Ministry/Handout

Eine millionenschwere Zivilklage von Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturzes wird sich gegen die Flugschule der Lufthansa in den USA richten. Das teilte der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Christof Wellens mit, der einen großen Teil der Betroffenen vertritt. Die US-Kanzlei, die mit der Klage beauftragt sei, werde diese voraussichtlich noch vor dem Jahrestag des Absturzes bei einem Gericht in Phoenix, der Hauptstadt des US-Bundesstaats Arizona, einreichen, so Wellens weiter. Die Lufthansa ist die Muttergesellschaft von Germanwings.

Suizid des Kopiloten

Die Flugschule für die angehenden Lufthansa-Piloten hat ihren Sitz in Goodyear bei Phoenix. Dort sei auch Kopilot Andreas Lubitz ausgebildet worden, der nach Überzeugung der Ermittlungsbehörden die Germanwings-Maschine absichtlich zum Absturz gebracht hatte, um sich das Leben zu nehmen. Der 27-Jährige hatte demnach über Jahre hinweg an Depressionen gelitten.

Flugschule der Lufthansa in ArizonaFoto: AP)
Flugschule der Lufthansa in ArizonaBild: picture-alliance/AP Photo/Ross D. Franklin

Das Flugzeug war am 24. März 2015 mit 150 Menschen an Bord auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf an einem Berg in den französischen Alpen zerschellt. Alle Insassen an Bord kamen ums Leben.

In der Flugschule habe "die Misere" angefangen, sagte Wellens. Der Kopilot habe seine Ausbildung wegen psychischer Probleme unterbrochen, trotzdem habe die Flugschule es ihm erlaubt, die Ausbildung zu beenden. Aus unserer Sicht hätte Lubitz keine Fluglizenz bekommen dürfen, betonte der Anwalt.

Die Anwälte der Hinterbliebenen hatten der Lufthansa mehrfach mit einer Zivilklage in den USA gedroht. Über die juristische Konstruktion war aber bislang Stillschweigen bewahrt worden. Entschädigungsangebote der Lufthansa hatten Wellens und sein Berliner Kollege Elmar Giemulla, der ebenfalls Hinterbliebene vertritt, als zu niedrig abgelehnt. Für jedes Opfer war nach Angaben von Germanwings eine Soforthilfe von 50.000 Euro gezahlt worden. Dazu soll es 25.000 Schmerzensgeld für jeden Toten geben. Nächste Angehörige sollen zudem ohne weitere Prüfung 10.000 Euro bekommen.

Millionensummen in den USA

In den USA könnten pro Absturzopfer bis zu fünf Millionen Dollar geltend gemacht werden. Die Ansprüche müssen nach den Worten von Wellens individuell begründet und errechnet werden. Es gehe um Schmerzensgeld, wirtschaftliche Verluste, Unterhaltsansprüche, Kosten für Reisen zu den Gräbern sowie die Kosten für psychologische Betreuung.

wl/uh (dpa, afp)