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Germanwings-Copilot probte Absturz

6. Mai 2015

Neue Untersuchungen der französischen Behörden zum Absturz des Germanwings-Airbus im März erhärten den Verdacht, dass der Co-Pilot die Katastrophe bewusst herbeigeführt hat.

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Mahnmal für die Opfer Germanwings-Absturzes in den französischen Alpen (Foto: Reuters)
Bild: Reuters/E. Gaillard

Der Copilot des abgestürzten Germanwings-Flugzeuges hat den Autopiloten nach Angaben der Ermittler bereits auf dem Hinflug nach Barcelona mehrfach auf eine zu niedrige Flughöhe eingestellt. Dies geht aus einem neuen Zwischenbericht der französischen Untersuchungsbehörde Bea hervor.

Flughöhe 30 Meter

Als der Kapitän nicht im Cockpit war, regelte der 27-jährige Copilot Andreas L. die Flughöhe demnach wiederholt für einige Sekunden auf gut 30 Meter, korrigierte sie dann aber wieder. "Er hat diesen Handgriff wiederholt", sagte Bea-Direktor Rémi Jouty. Dies sei während eines ohnehin von der Flugsicherung vorgegebenen Sinkflugs geschehen, so dass für Lotsen und Crew keine ungewöhnlichen Flugbewegungen zu beobachten gewesen seien.

Der Airbus der Lufthansa-Tochter war am 24. März auf dem Rückflug von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt, nachdem der Copilot einen Sinkflug eingeleitet hatte. Alle 150 Menschen an Bord starben, unter ihnen 72 Deutsche. Bislang haben die Ermittler eine Affekt-Tat aufgrund einer psychologischen Ausnahmesituation auf dem Rückflug nicht ausgeschlossen. Andreas L. litt in den vergangenen Jahren an Depressionen. Die deutschen Ermittler fanden Hinweise auf Selbstmordpläne.

"Überlegtes Handeln"

Die Auswertung der Flugschreiber weisen aus Sicht der Bea jetzt aber auf eine bewusste Handlung des Copiloten beim Absturz auf dem Rückflug hin. "Man kann daraus schließen, dass er handlungsfähig war und dass alle seine Handlungen den gleichen Sinn hatten, nämlich das Flugzeug auf den Boden stürzen zu lassen", sagte Jouty in Le Bourget bei Paris.

In dem Zwischenbericht heißt es weiter, der Copilot habe einen Hinweis auf medizinische Untersuchungen in seiner Fluglizenz gehabt. Die Pilotenlizenz beinhaltete einen sogenannten SIC-Eintrag ("Specific medical examinations"). Dies bedeute, dass der Fliegerarzt vor einer regelmäßigen Beurteilung der Flugtauglichkeit die Behörde kontaktieren müsse.

Zudem schriebt die Bea in dem Bericht, dass das Flugmedizinische Zentrum der Lufthansa das Tauglichkeitszeugnis des Mannes wegen seiner mit Medikamenten behandelten Depression im Jahr 2009 zweimal nicht erneuert habe. Im selben Jahr habe Andreas L. dann ein neues Tauglichkeitszeugnis erhalten.

Die Bea ist das französische Gegenstück der deutschen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Die Behörde ist nach Flugzeugunglücken für die sogenannte Sicherheitsuntersuchung zuständig.

wl/fab (dpa, rtr, afp)