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Gesetzentwurf sieht Haft für Freier vor

12. März 2016

Bis zu fünf Jahre Haft könnte künftig Männern drohen, die Zwangsprostituierte aufsuchen. Allerdings lässt der Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den Medien berichten, den Freiern offenbar einen Ausweg.

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Die Silhouette einer Frau auf einer Straße
Bild: picture-alliance/Erik Schottstaedt

Justizminister Heiko Maas (SPD) will Freier von Zwangsprostituierten hinter Gitter bringen. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Union und SPD zur Neuregelung der Straftatbestände beim Menschenhandel sehe Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Bestraft werden sollen demnach Männer, die sexuelle Dienstleistungen von Frauen in Anspruch nehmen, obwohl sie von einer Zwangslage der Frau wissen. Ein Beispiel für eine Zwangslage wäre die Ausbeutung der Prostituierten durch einen Zuhälter. Bisher müssen nur die Zuhälter selbst mit Strafe rechnen, nicht aber die Freier.

"Kein Bagatelldelikt"

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte laut dem Bericht das hohe Strafmaß: "Fünf Jahre Freiheitsstrafe - das macht deutlich, dass es ein schwerwiegendes Vergehen ist und kein Bagatelldelikt", sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Es sei jedoch fraglich, ob die Strafen in der Praxis durchzusetzen seien: "Die Zwangsprostitution wird damit nicht ausgetrocknet. Dafür ist die Beweisführung zu schwierig. Man muss jemandem nachweisen, dass er wusste, dass die Prostituierte gezwungen wurde", so Malchow.

Heiko Maas im Bundestag (Foto: dpa)
Heiko Maas im BundestagBild: picture alliance/dpa/R. Jensen

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, äußerte die Erwartung, das Gesetz werde abschreckende Wirkung haben. Dadurch werde das Geschäftsmodell der Zwangsprostitution gestört: "Es gibt einen großen Markt und bislang keine Verantwortlichkeit der Freier. Wir wollen die Freier in die Verantwortung nehmen", sagte Winkelmeier-Becker.

Dem Bericht zufolge bietet der geplante Paragraph den Freiern jedoch einen Ausweg: Sollte der Freier bemerken, dass die Prostituierte unter Zwang steht, und deswegen freiwillig Anzeige erstatten, ginge er straffrei aus. Voraussetzung wäre nach dem Entwurf, dass die Tat zum Zeitpunkt der Anzeige nicht bereits von den Behörden entdeckt worden war.

Die Neuregelung solle zügig umgesetzt werden, sagte eine Sprecherin von Justizminister Maas der Mediengruppe. Das Ministerium sei "optimistisch", dass der Entwurf bald dem Kabinett vorgelegt werden könne.

stu/wl (dpa, kna)