Gute Daten, schlechte Daten
13. Januar 2017Wenn Journalisten Daten auswerten, die sie von Whistleblowern bekommen haben, dann geht es oft um komplexe Sachverhalte wie Steuerhinterziehung oder Geldwäsche. Ziehen sie zur Bewertung des Materials Fachleute heran, etwa Juristen oder IT-Experten, können diese sich alleine durch den Umgang mit den Daten schon strafbar machen.
"Datenhehlerei" heißt dieser Straftatbestand, für den bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohen. Es gibt ihn seit dem 18. Dezember 2015 - als Teil des Gesetzes über die Vorratsdatenspeicherung. Demnach können sich Fachleute "die Hände verbrennen an Daten, die ein anderer gestohlen hat", erklärte der Jurist Ulf Buermeyer am Freitag auf einer Pressekonferenz in Berlin. "Das halten wir für sehr gefährlich für die Pressefreiheit."
"Den Laden zumachen"
Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, erläuterte damit die Gründe für die bereits im Dezember beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereichte Beschwerde - im Namen von "Reporter ohne Grenzen", netzpolitik.org sowie sieben Journalisten und Bloggern. Einer von ihnen ist der Journalist Hajo Seppelt, der sich intensiv mit Doping im Spitzensport befasst. Schon jetzt sei es schwierig für ihn, Experten für die Einschätzung von Material zu gewinnen, erklärte Seppelt. Wenn er ihnen jetzt auch noch sagen müsse, dass ihr Tun strafrechtliche Konsequenzen haben könnte, "dann können wir den Laden zumachen".
Die investigative Arbeit mit Dokumenten von Dritten sei unter diesen Umständen nicht mehr möglich, so Seppelt: "Wir würden solche Skandale, wie sie im Weltsport in den letzten zwei, drei Jahren öffentlich geworden sind, in dieser Form nie öffentlich machen können."
Abschreckende Wirkung
Das sieht auch der NDR-Journalist Peter Hornung so, der über die "Panama Papers" berichtetet hat, einen großen Leak über Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Für die Bewertung derartiger Daten seien Journalisten auf die Expertise von Fachleuten angewiesen. "Das ist eine gewaltige Einschränkung unserer Arbeit, weil viele Experten dann sagen: Nein, das mache ich nicht", urteilt Hornung über den Straftatbestand der Datenhehlerei. Von diesem gehe ein "erheblicher Einschüchterungseffekt" aus, bemängeln die Beschwerdeführer.
Auch Informanten würden davon abgehalten, sich an Journalisten zu wenden, weil der Quellenschutz nicht mehr gewährleistet sei. Es seien Ermittlungsverfahren möglich, bei denen Redaktionen durchsucht und Recherche-Materialien beschlagnahmt würden. Damit sei diese Norm eine Art "Brechstange", um "in den Geheimnisbereich zwischen Journalisten und ihren Quellen oder ihren externen Hilfspersonen einzugreifen", so der Jurist Ulf Buermeyer.
"Schlampig formuliert"
Das umstrittene Gesetz stellt den Umgang mit Daten unter Strafe, die rechtswidrig erworben wurden. Damit soll gegen den Handel mit gestohlenen Nutzerdaten, zum Beispiel Kreditkartendaten, vorgegangen werden.
Dagegen sei nichts einzuwenden, erklärt Ulf Buermeyer. Herausgekommen sei aber ein "so schlampig formuliertes Gesetz, dass es ein strafrechtliches Minenfeld für investigativ arbeitende Journalisten und ihre Helfer schaffe". Das sei vermutlich keine Absicht gewesen, aber dennoch fahrlässig.
Nach Ansicht der Beschwerdeführer verstößt das Gesetz gegen die Pressefreiheit, die Rundfunkfreiheit und die Freiheit der Berufsausübung, die im Grundgesetz verankert sind. Es müsse daher vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden.