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Hafturteil gegen IS-Duo wegen Kriegsverbrechen rechtskräftig

2. Februar 2024

Die beiden Iraker waren in Berlin wegen Beteiligung an einer Hinrichtung zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Dagegen klagten die IS-Mitglieder in Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof bestätigte jedoch das Urteil.

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Ein Bereich des Gebäudekomplexes des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe
Der Bundesgerichtshof heißt das Berliner Urteil gegen die beiden irakischen Mitglieder der Terrormiliz "Islamischer Staat" - Vater und Sohn - gut Bild: Arnulf Hettrich/imagebroker/IMAGO

Wegen Kriegsverbrechen müssen zwei Iraker lange in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte mit, dass er das Urteil des Berliner Kammergerichts vom Juni 2021 gegen die beiden Männer bestätigt habe. Es ist damit rechtskräftig. Nach Feststellung des Kammergerichts gehörten die Männer, Vater und Sohn, im Irak der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) an.

24 Jahre Gefängnis für den älteren Verurteilten 

Im Jahr 2015 kamen die beiden nach Deutschland, Ende 2018 begann der Prozess gegen sie. Nach mehr als zweieinhalb Jahren und 164 Verhandlungstagen verhängte das Kammergericht gegen den älteren Mann, den inzwischen 48-Jährigen Raad A., eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sein Sohn Abbas R., heute laut BGH mindestens 24 Jahre alt, wurde zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Die von den Kämpfen der vergangenen Jahre gezeichnete Altstadt von Mossul. Die Stadt wurde 2017 von der IS-Herrschaft erlöst
Die von den Kämpfen der vergangenen Jahre gezeichnete Altstadt von Mossul. Die Stadt wurde 2017 von der IS-Herrschaft befreitBild: Khalid Al-Mousily/REUTERS

Das Kammergericht sah als erwiesen an, dass sich Vater und Sohn im Sommer 2014 in ihrer irakischen Heimatstadt Mossul dem IS angeschlossen und im Oktober desselben Jahres an einer öffentlichen Hinrichtung einesIS-Gefangenen beteiligt hatten. A. habe den Gefangenen bewacht und zusammen mit anderen IS-Mitgliedern zum Hinrichtungsort gebracht.

Opfer erhielt vier Schüsse in den Hinterkopf 

Der damals noch minderjährige R. habe den Mann beschimpft und bespuckt. Ein drittes IS-Mitglied habe das Opfer dann mit vier Schüssen aus einer Handfeuerwaffe in den Hinterkopf getötet, so die Richter weiter.

Das Gebäude des Berliner Kammergerichts am Kleistpark
Nach Ansicht des Berliner Kammergerichts dienten sich die Verurteilten der Terrormiliz IS nicht aus Überzeugung, sondern aus opportunistischen Gründen Bild: picture alliance/Jochen Eckel

Der IS filmte das Ganze und veröffentlichte das Video. Die Angeklagten hätten gewusst, dass diese Veröffentlichung dazu diente, die Macht der Terrormiliz propagandistisch zu demonstrieren und seine Gegner einzuschüchtern, erklärte das Kammergericht. In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter 2021 darauf hin, dass A. und R. sich nicht mit der radikalreligiösen Ideologie des IS identifiziert hätten, sondern ihnen vielmehr nach Einzug der Terrormiliz im Sommer 2014 in Mossul der Anschluss an den IS "opportun schien, um von den neuen Machthabern zu profitieren".

Gegen das Urteil zogen beide Angeklagten vor den Bundesgerichtshof. Dieser verwarf ihre Revisionen aber nun als unbegründet.

sti/kle (afp, BGH)