Hammer-Affäre bringt Schwimmer Sun Yang zu Fall
28. Februar 2020Wegen seiner mutwillig zerstörten Dopingprobe ist der chinesische Skandal-Schwimmer Sun Yang knallhart bestraft worden. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) belegte den dreimaligen Olympiasieger am Freitag mit einer Sperre von acht Jahren, die für den 28-Jährigen das Ende der Karriere bedeuten dürfte. Das Enfant Terrible im internationalen Schwimmsport verpasst damit nicht nur Olympia in Tokio, der Wiederholungstäter geht auch als einer der größten Dopingsünder in die Annalen der Sportart ein.
541 Tage nach der verhängnisvollen Nacht zum 5. September 2018, an deren Ende eine mit dem Hammer zerstörte Blutprobe stand, ist einer der spektakulärsten Dopingfälle der Sportgeschichte mit einem Knall vorerst beendet. Dass der CAS die von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) als Höchststrafe geforderten acht Jahre tatsächlich umsetzte, löste in der Schwimmszene großen Jubel aus.
Zustimmung zu hartem Urteil
"Es freut mich, dass endlich durchgegriffen wurde", sagte der deutsche Doppel-Weltmeister Florian Wellbrock. Großbritanniens Schwimm-Ikone Adam Peaty zeigte sich "zufrieden", die harte Strafe sei "die richtige Entscheidung". Der deutsche Team-Chef Bernd Berkhahn glaubt, der Schwimmsport habe "an Glaubwürdigkeit zurückgewonnen".
Sun selbst reagierte trotzig - und kündigte nur wenige Minuten nach dem für ihn niederschmetternden Urteil rechtliche Schritte an. "Das ist unfair. Ich glaube ganz fest an meine Unschuld", sagte der elfmalige Weltmeister der chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua: "Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen, damit mehr Menschen die Wahrheit erfahren."
Die Wahrheit - laut CAS liegt sie eher bei den Ausführungen der WADA, die gegen den informellen Freispruch des Schwimm-Weltverbands FINA vor den CAS gezogen war. Am 5. November 2019 war es deswegen zu einer zehnstündigen öffentlichen Anhörung gekommen.
2014 bereits positiv getestet
Im Zentrum des Falls steht eine entscheidende Frage: Hat sich das dreiköpfige Kontrollteam des schwedischen Anti-Doping-Dienstleisters IDTM bei dem unangekündigten Test in Suns Anwesen ausreichend ausweisen können oder nicht? Laut den Anwälten Suns zeigte der Assistent "nur" seinen Ausweis vor. Die CAS-Richter betonten jedoch in ihrem Urteil, das Personal habe über "alle geltenden Anforderungen" verfügt.
Zweifel wegen der Identität und Autorität der Tester hätte Sun laut CAS-Urteil im Nachhinein schriftlich angeben müssen - doch der Schwimmstar griff zur Selbstjustiz: Der 1,97 Meter große Athlet gab zwar eine Blutprobe ab, ließ den Behälter aber später von seinem Wachmann mit einem Hammer zerstören. Der Schwimmer selbst stand laut FINA-Bericht daneben und spendete mit der Taschenlampe seines Handys Licht.
Sun war bereits 2014 positiv auf das Dopingmittel Trimetazidin getestet und mit einer Drei-Monats-Sperre belegt worden. Seine zwei bei der WM im vergangenen Sommer im südkoreanischen Gwangju errungenen Goldmedaillen über 200 und 400 m darf der Freistilschwimmer laut CAS dennoch behalten. Bei den Wettkämpfen hatte esmassive Proteste gegen den chinesischen Schwimmer von Seiten der Sportler gegeben. Die Sperre tritt erst mit dem Urteil am 28. Februar in Kraft.
jst/sn (sid)