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Hartmann: "Die Nadel im Heuhaufen"

Stefan Dege27. November 2014

Abgepresst, enteignet, beschlagnahmt: Nationalsozialisten raubten Kunst- und Kulturgut aus jüdischem Besitz. Der Kunstexperte Uwe Hartmann über die Probleme für die heutige Provenienzforschung.

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Uwe Hartmann
Bild: picture-alliance/dpa

Eine wissenschaftliche Task-Force "Schwabinger Kunstfund" soll klären, woher die Kunstwerke aus dem Gurlitt-Fund stammen. Ihr Leiter war bis vor kurzem der Diplom-Kunstwissenschaftler Uwe Hartmann. Im DW-Interview beschreibt er die Schwierigkeiten, vor denen Provenienzforscher heute stehen.

DW: Herr Hartmann, der Fall Gurlitt ist spektakulär, schon wegen seiner Dimension. Fast 500 Werke stehen unter Raubkunstverdacht. Ein Einzelfall?

Uwe Hartmann: In dieser Dimension sicherlich. Allein vor dem historischen Hintergrund, dass Hildebrand Gurlitt, der Vater von Cornelius Gurlitt, ja zu den vier Kunsthändlern gehörte, die beauftragt worden waren, die sogenannte "entartete Kunst" zu verwerten. Das ist sicherlich ein historischer Einzelfall. Aber schlaglichtartig hat dieser Fall natürlich gezeigt, was wir vermutet haben: dass es Kunstbesitz in privater Hand gibt, der unter Verdacht steht, während der NS-Zeit nicht auf rechtmäßige Art und Weise den Besitzer gewechselt zu haben. Dieser Kunstbesitz ist größtenteils durch die Väter oder Großväter der jetzt Besitzenden in den besetzten Gebieten, vornehmlich in den Niederlanden und Frankreich, unter fragwürdigen Umständen erworben worden.

Uwe Hartmann Staatliches Museum Berlin Katalog Versteigerung Gurlitt. Foto: Britta Pedersen/dpa
Sisyphos-Arbeit: Provenzforscher bei der Arbeit.Bild: picture-alliance/dpa

Wann sollte man der Herkunft von Kunstwerken nachgehen? Und wer kümmert sich darum?

Immer dann, wenn die Herkunft nicht lückenlos nachgewiesen ist. Und erst recht dann, wenn Provenienzen oder auch Provenienzlücken auf gewaltsame und unrechtmäßige Veränderungen des Standortes und der Eigentumsverhältnisse eines Kunstwerkes schließen lassen – insbesondere während der nationalsozialistischen Herrschaft und des Zweiten Weltkriegs, aber auch davor und danach.

Die Museen und öffentlichen Sammlungen in Deutschland sind durch ihre Träger zur Überprüfung ihrer Bestände auf NS-Raubgut verpflichtet. Eine "Gemeinsame Erklärung des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände" wurde bereits 1999 verabschiedet – ein Jahr nach der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust. In vielen Häusern wurde seitdem eine gute, teilweise eine vorbildliche Arbeit geleistet. Allerdings bleibt noch sehr viel zu tun. Die Mehrheit der Museen, Bibliotheken und Archive in kleineren Städten hat sich dieser Aufgabe noch nicht gestellt.

Wie funktioniert eigentlich Provenienzforschung? Wie kommen Kunsthistoriker auf die Spur verschollener Raubkunst?

Provenienzforschung ist stets der Versuch, Überlieferungslücken zu schließen. Insbesondere dann, wenn etwa Museumsinventare oder andere historische Dokumente nicht mehr vorhanden sind, weil sie im Zweiten Weltkrieg verbrannten oder nicht zugänglich sind.

Man verschafft sich zunächst einen Überblick: Welche Informationen sind vorhanden und gesichert? Bei musealen Werk gehen wir von dem Objekt aus. Wie ist das Objekt dokumentiert? Ist es gut dokumentiert, fällt die Provenienzforschung leichter. Ist es nicht dokumentiert und hat auch nicht Eingang in ein Museumsinventar gefunden, dann müssen wir davon ausgehen, dass es sich um außergewöhnliche Erwerbungsumstände handelt - möglicherweise um eine Zuweisung durch eine staatliche Stelle. Dann schauen wir: Finden sich auf der Rückseite von Gemälden oder auf dem Passepartout von Grafiken irgendwelche Zeichen, Stempel, Signaturen? Das ganze Arsenal muss geprüft werden, wenn es denn vorhanden ist. Wenn beispielsweise das Gemälde später neu gerahmt wurde oder ein Rückseitenschutz angefertigt wurde, ist es schwierig, Spuren am Objekt zu finden.

Dann haben wir als wichtige Quellen die Auktionskataloge und Künstler-Werkverzeichnisse. Da suchen wir bisweilen die berühmte Nadel im Heuhaufen. Einfacher ist es, wenn die Namen der Einlieferer festgehalten wurden. Da in Deutschland spätestens seit 1938 in den Versteigerungskatalogen der "nichtarische" Besitz gekennzeichnet wurde, wissen wir, dass es sich in diesen Fällen um Zwangsversteigerungen handelte. Dann müssen wir von einem NS-verfolgungsbedingten Entzug ausgehen. Schließlich bleibt die "Entschlüsselung" der Namen der anonymisierten Einlieferer. Haben sich Protokolle zum Verlauf und zu den Ergebnissen einer Versteigerung erhalten und wurden die Namen der Einlieferer und der Erwerber notiert, dann sind wir fast am Ziel. Nun gilt es noch, Nachfahren der ehemaligen rechtmäßigen Eigentümer und mögliche Anspruchsberechtigte zu finden – und diese Aufgabe geht über die eigentliche Provenienzforschung hinaus.

Vereinfacht kann man sagen: der Erfolg der Provenienzforschung hängt von der Quellenlage ab.

Sind Moral und Recht bei der Raubkunst zwei verschiedene Paar Schuhe? Stichwort Verjährung...

Für die Provenienzforschung spielt es in der täglichen Arbeit eine untergeordnete Rolle, ob unsere Ergebnisse die Grundlage für "faire und gerechte Lösungen" im Sinne der Washingtoner Prinzipien bilden oder für eine gerichtliche Entscheidung. Der Fall Gurlitt hat die Schwierigkeiten gezeigt, auch das Unverständnis im Ausland über das komplizierte deutsche Recht in all diesen Fragen. Aber man kann bei allen berechtigten Ansprüchen der Erben jüdischer Sammler, insbesondere aus dem Ausland, nicht nachträglich jemanden kriminalisieren, wenn er in den 1970er Jahren auf einer Versteigerung ein Werk gutgläubig erworben hat, als der NS-Kunstraub noch nicht öffentlich thematisiert wurde.

Seit dem Schwabinger Kunstfund steht Deutschlands Umgang mit NS-Raubkunst in denen vergangenen Jahrzehnten auf dem Prüfstand. Haben Bund, Länder und die betroffenen Einrichtungen zu wenig getan für die Aufklärung NS-bedingter Raubkunst?

Sicherlich. Bis heute spüren wir die Folgen, dass in den 1960er, 70er und 80er Jahren in beiden deutschen Staaten so gut wie nichts unternommen wurde, um NS-Raubgut in öffentlichen Sammlungen aufzuspüren. In der Bundesrepublik Deutschland, weil man nach Ende der Wiedergutmachungsphase dachte, jetzt ist wieder alles gerecht geregelt. Und in der ehemaligen DDR war das aus politischen Gründen, der Stellung zu Israel und den jüdischen Verbänden nicht angesagt. Das alles hat zu diesen Überlieferungslücken geführt.

"Sitzende Frau" von Henri Matisse aus der Gurlitt-Sammlung. Foto: dpa
"Sitzende Frau" von Henri Matisse aus der Gurlitt-Sammlung.Bild: picture-alliance/dpa

Der Historiker Michael Wolffsohn regt an, das Unrecht der Vergangenheit ruhen zu lassen. Hat die Verjährung, fragt er, nicht auch einen moralischen Sinn? Was meinen Sie?

Das ist eine schwierige Frage, besonders wenn man versucht, die Perspektive der Betroffenen einzunehmen. Wir haben - und das wurde auch deutlich im Fall Gurlitt - zum Teil hochbetagte Erben, die in Deutschland geboren wurden und einige Jahre ihrer Kindheit noch hier verbringen konnten, bevor sie möglicherweise über einen der sogenannten Kindertransporte in Sicherheit gebracht wurden und dann ihre Eltern und älteren Geschwister nie wieder sahen.

NS-Raubkunsttagung in München. Foto: DW/Heike Mund
Ingeborg Bergreen-Merkel, die Leiterin des Taskforce "Schwabinger Kunstfund"Bild: DW/H. Mund

Diese Menschen haben natürlich Erinnerungen an ihre Kindheit, an das Innere ihres Hauses, ihrer Wohnung und natürlich auch an eines oder mehrere Gemälde. Und dass sie heute alles daran setzen, ein solches Gemälde wieder sehen zu können und in ihren Händen halten wollen, ist absolut verständlich - trotz aller Verjährungsfristen und anderer Regelungen.

Über diese Erinnerungen hinaus Gewissheit zu bekommen – mit Hilfe der öffentlich angestellten Provenienzforscher in Deutschland – welchen Umfang und welches Profil eine Sammlung aufwies, welche einst in der Sammlung vorhandenen Stücke nachgewiesen werden können und welche Vermutungen ausgeschlossen werden müssen: Antworten auf diese Fragen sind wir diesen Menschen schuldig – unabhängig von rechtlichen Positionen und gesetzlichen Regelungen.

Dr. Uwe Hartmann leitet die Arbeitsstelle für Provenienzforschung am Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin – Stiftung Preußischer Kulturbesitz. es hat die Aufgabe, Museen, Bibliotheken, Archive und andere öffentlich unterhaltene Kulturgut bewahrende Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland bei der Identifizierung von Kulturgütern in ihren Sammlungen und Beständen zu unterstützen, die während der Zeit des Nationalsozialismus den rechtmäßigen Eigentümern verfolgungsbedingt entzogen wurden.