Hassprediger ausgeliefert
7. Juli 2013Nach rund einem Jahrzehnt juristischen Gerangels hat die britische Regierung den terrorverdächtigen islamistischen Prediger Abu Qatada nach Jordanien überstellt. Der 53-Jährige verließ Großbritannien an Bord einer Militärmaschine, die vom Stützpunkt Northolt westlich von London abhob. Qatada galt einst als rechte Hand des Terroristenführers Osama bin Laden.
Zuvor war er in einem gepanzerten Polizeifahrzeug aus dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten Londons zum Flugplatz gebracht worden. Innenministerin Theresa May bestätigte, dass Qatada das Land verlassen habe. Er sei an sein Herkunftsland Jordanien ausgeliefert worden, um dort wegen Terrorismus zur Rechenschaft gezogen zu werden, erklärte May. In Jordaniens Amman wurde er von Sicherheitsbeamten am Flughafen in Gewahrsam genommen.
Aussagen durch Folter nicht gültig
Die Auslieferung war möglich geworden, nachdem sich beide Länder auf ein Abkommen geeinigt hatten. Darin wird garantiert, dass durch Folter gewonnene Beweise nicht in einem Gerichtsverfahren benutzt werden dürfen. London verfolgte seit gut einem Jahrzehnt das Ziel, den in Bethlehem geborenen Abu Qatada auszuliefern.
Die jordanische Justiz will zwei Gerichtsverfahren gegen ihn wegen der Verwicklung in Terroranschläge neu aufrollen. Abu Qatada, der eigentlich Omar Mohammed Othman heißt, wehrte sich jedoch mehrfach erfolgreich gegen seine Auslieferung. Die britischen Justizbehörden machten geltend, in den jordanischen Verfahren gegen ihn könnten unter Folter gewonnene Informationen nicht verwendet werden.
Der Vater von fünf Kindern lebte seit 1993 in Großbritannien, wo er Asyl beantragte. 2002 wurde er erstmals festgenommen, seitdem hat er die meiste Zeit in Haft oder unter Hausarrest verbracht. Erst Mitte Mai entschied ein Gericht erneut, Abu Qatada sei "eine Gefahr für die nationale Sicherheit" und müsse weiterhin in Haft bleiben. In Jordanien war Abu Qatada 1998 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft und Zwangsarbeit verurteilt worden.
as/nem (dpa, afp, ape)