Herbe Strafe für Marine Le Pen
24. Mai 2019Zuvor hatte Marine Le Pen (Artikelbild) Einspruch gegen die Rückzahlung erhoben. Das Europaparlament verlangt das für die Büroarbeit im Abgeordnetenbüro in Brüssel gedachte Geld zurück, weil die damit bezahlte Mitarbeiterin nicht im Parlament, sondern für Le Pens Partei gearbeitet habe. Das EU-Gericht hatte 2018 entschieden, Le Pen habe nicht nachweisen können, dass ihre Mitarbeiterin von 2010 bis 2016 tatsächlich im Parlament tätig oder überhaupt dort anwesend war.
Kampagne der Gegner
Diese Entscheidung hatte Le Pen angefochten. Die Vorwürfe seien falsch und eine Kampagne ihrer politischen Gegner. Vor dem EuGH scheiterte sie jedoch.
Le Pen ist Chefin der französischen Partei "Rassemblement National" - früher "Front National" - und war bis 2017 Europaabgeordnete. Vor dem Europawahltag in Frankreich am Sonntag liegt ihre Partei in Umfragen knapp vor der Partei von Präsident Emmanuel Macron, La Répuplique en Marche.
cgn/as (dpa, lefigaro.fr)