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Hund und Katze dürfen mit ins Grab

Klaus Krämer3. Juni 2015

Ein Haustier ist für viele Menschen ein treuer Freund. Auch im Grab wären manche gerne vereint. Ein Bestattungsunternehmen reagiert auf den Trend und bietet erstmals in Deutschland Friedhöfe für Mensch und Tier an.

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Symbolbild Liebe Glück Hund und Katze
Bild: Fotolia/Tijara Images

Zumindest auf zwei deutschen Friedhöfen sind solche gemeinsamen Bestattungen möglich: Die Deutsche Friedhofsgesellschaft - ein Bonner Familienunternehmen, das derzeit 15 Friedhöfe betreibt – eröffnet am 10. Juni in Essen und in Braubach bei Koblenz die bundesweit ersten Friedhöfe, auf denen Mensch und Tier in einem gemeinsamen Urnengrab beigesetzt werden können. Weitere Standorte sind in Planung.

Wandel in der Gesellschaft

Judith Könsgen von der Deutschen Friedhofsgesellschaft sagt :"Wir haben schon viele Anfragen bekommen, weil Menschen längst auf so ein Angebot gewartet haben". Häufig hätten die Menschen bereits Tierurnen zu Hause stehen. Könsgen wertet das als Zeichen einer gesellschaftlichen Veränderung: "Haustiere sind immer mehr zum Familienmitglied geworden oder zum Partner für ältere, einsame Menschen."

Unser Hafen" heißt der neue Friedhof für Mensch und Tier. Er liegt auf einer tausend Quadratmeter großen "Friedhofserweiterungfläche" des evangelischen Bergfriedhofs in Essen-Frintrop.

Essen-Frintrop - Friedhof für Mensch und Tier
Zwei Mustergräber auf dem Essener FriedhofBild: Unser Hafen

Offene rechtliche Fragen

Über die Verpachtung der Friedhofsfläche für "Unser Hafen" durch eine evangelische Kirchengemeinde gab es nach Angaben des zuständigen Pfarrers keine große Diskussion. Für die Evangelische Kirche im Rheinland sind im Blick auf die kirchenrechtliche Genehmigung allerdings noch Fragen offen, so ein Sprecher.

Auch die Düsseldorfer Landesregierung hat noch Klärungsbedarf: Das Gesundheitsministerium prüft nach eigenen Angaben, "ob eine gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier rechtlich zulässig ist". Die Deutsche Friedhofsgesellschaft bleibt aber gelassen. Diese Frage sei für alle Bundesländer intensiv geprüft worden, sagt deren Sprecher Wilhelm Brandt. Nach deutschem Bestattungsrecht ist eine Bestattung von Mensch und Tier möglich, wenn die Friedhofssatzung dem nicht entgegensteht.

kk/nf (epd, Deutsche Friedhofsgesellschaft)