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Politik

In Deutschland illegal: der Generalstreik

26. Oktober 2010

Seit Wochen streikt halb Frankreich, um gegen die Rentenreform der Regierung zu protestieren. In Deutschland wäre ein solcher Generalstreik rechtswidrig. Hier sind politische Streiks nur in Ausnahmefällen zulässig.

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Themenfoto Stahlarbeiter hält Schild mit der Aufschrift 'Wir streiken' (Foto: AP)
Bild: AP

Ein Generalstreik, der ein ganzes Land lahm legt, ist in Deutschland rechtswidrig, wenn mit ihm ein politisches Ziel verfolgt wird. Das deutsche Streikrecht bezieht sich nur auf konkrete Lohnabschlüsse für ganz bestimmte Branchen. Streiken dürfen Arbeiter und Angestellte gegen ihre Tarifpartner, die Arbeitgeber. Das Streikrecht legitimiert den Kampf für bessere Lohnabschlüsse, aber keine allgemeinen anderen politischen Zielsetzungen. Rechtswidrig ist wohlgemerkt nur der politische Streik - Demonstrationen und Proteste für politische Ziele oder gegen Vorhaben der Politik sind selbstverständlich legal; gedeckt durch die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Kein Widerstand gegen geldgierige Banker

Frau mit Trillerpfeife (Foto: AP)
Streiken heißt auch Krach machenBild: AP

Ausdrücklich verboten ist aber auch der politische Generalstreik nicht. In der Verfassung der Bundesrepublik steht davon nichts. Im Gegenteil. Hier heißt es in Artikel 20: "Alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand gegen jeden, der die freiheitlich-rechtliche Grundordnung beseitigen will." Und genau hier liegt das Problem: Weder vermeintlich unfähige Politiker, geldgierige, verantwortungslose Banker oder angeblich engstirnige Bahnhofsumbauwillige wollen das politische System verändern. Gegen sie dürfte nur Widerstand geleistet werden, wenn sie sich nachweislich undemokratisch verhielten. Darüber zu urteilen, darf aber keine subjektive Unterstellung einiger weniger sein - es müsste dazu ein breiter Konsens in der Bevölkerungsmehrheit herrschen.

Massenstreiks nach dem Zweiten Weltkrieg

Männer mit Fahnen und Streikwesten vor Regionalzügen (Foto: AP)
Schienen-Blockade bei einem StreikBild: AP

Eine solch deutliche Unzufriedenheit gab es bisher nur ein einziges Mal in der deutschen Geschichte, nämlich in der Zeit von 1945 bis 1949. Obwohl es damals nur vier Millionen gewerkschaftlich Organisierte gab, streikten rund neun Millionen Arbeiter, Angestellte und Beamte. Es gab einen katastrophalen Wohnungsmangel und es konnten nicht genügend Lebensmittel produziert werden. Die Demontagepolitik der Alliierten ging den Deutschen zu weit. Ebenso war strittig, ob man künftig ein sozialistisches oder kapitalistisches Wirtschaftssystem haben wollte.

Generalstreik nur bei Angriff auf Demokratie

Männer in weißen Kitteln liegen auf dem Boden, während eine Passantin vorbeigeht (Foto: AP)
Streikende Mediziner sterben einen symbolischen TodBild: AP

Die Politiker, die danach das Grundgesetz erarbeiteten und beschlossen, wollten der Erpressbarkeit der Staatsorgane vorbeugen und erlaubten einen Generalstreik nur, wenn Demokratie und Freiheit angegriffen würden. Bestärkt wurden die Politiker in den 1950er Jahren durch Juristen wie Hans Carl Nipperdey. Er vertrat die Auffassung, das erst einmal alle Bürger folgsam zu sein haben. Das entsprach dem Gedankengut, das Nipperdey bereits während des Kriegs vertreten hatte, als er von der Pflicht des "Gefolgsmannes gegenüber dem Gefolgschaftsführer" schrieb.

Nach einem Druckerstreik 1952 erfand Nipperdey die "unternehmerische Persönlichkeit", die ein Grundrecht habe, sich zu entfalten. Ihr zu folgen, sei erste Bürgerpflicht. Dem Unternehmer oder der Politik mit einem Generalstreik zu begegnen, dürfe nur die absolute Ausnahme sein.

Vorbild: Arbeiteraufstände gegen Ungleichheit und Hunger

Derartige Rechtsauffassungen haben ganze Juristengenerationen einfach beibehalten. Doch gelten viele Rechtsvorschriften in Deutschland heute als veraltet. Die einzige Ausnahme für einen erlaubten allgemeinen Widerstand in Deutschland gibt es deshalb, weil die Schöpfer des Grundgesetzes die Arbeiteraufstände zwischen 1916 und 1918 ehren wollten. Die damaligen Massenstreiks wendeten sich gegen Ungleichheit, Hunger und Krieg. Und in einem solch eindeutigen Fall sollte Widerstand erlaubt sein, meinten die Autoren des Grundgesetzes.

Autor: Wolfgang Dick
Redaktion: Christian Fähndrich/Manfred Götzke