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Politik

Institut kritisiert Asylpläne der CSU

3. Januar 2018

Vor Beginn der Sondierungen von Union und SPD zur Bildung einer Bundesregierung zeigt sich die CSU in der Flüchtlingspolitik kompromisslos. Ihre Forderung nach Leistungskürzungen stellt nicht nur die SPD in Frage.

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Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg
Bild: picture-alliance/dpa/D. Karmann

Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die CSU-Forderung nach einer Kürzung der Sozialleistungen für Asylbewerber kritisiert. Dies wäre integrationspolitisch falsch und verfassungsrechtlich fragwürdig, sagte der Chef der Migrationsforschung des Instituts der Bundesagentur für Arbeit, Herbert Brücker, der "Rheinischen Post".

 "Durch eine Kürzung würde nur der Anreiz verstärkt, in die Schwarzarbeit zu gehen oder kriminell zu werden." Zudem werde das kulturelle und soziale Existenzminimum in Deutschland staatlich garantiert, unabhängig vom Migrationshintergrund. Brücker widersprach auch der CSU-Auffassung, dass die Höhe der Sozialleistungen ein besonders wichtiger Faktor für Flüchtlinge sei, nach Deutschland zu kommen. "Aus unseren Umfragen geht hervor, dass der Schutz der Menschenrechte, das Bildungssystem und die gute wirtschaftliche Lage für Migranten wichtigere Gründe sind, nach Deutschland zu kommen, als die Höhe der Sozialleistungen", sagte der IAB-Experte.

Herbert Brücker, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB,
Herbert Brücker, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IABBild: Imago/Jürgen Heinrich

Verfassungsrechtliche Bedenken 

Der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka kritisierte ebenfalls die CSU-Vorschläge. "Die Koalitionsfraktionen haben bereits in der letzten Wahlperiode die Leistungen insbesondere für abgelehnte Asylbewerber gekürzt", sagte Lischka der "Welt". Diese Sätze lägen deutlich unter dem Hartz-IV-Niveau, könnten teilweise durch Sachleistungen erbracht werden und bis zum existenzsichernden Minimum gekürzt werden. "Weitere Kürzungen sind weder sachgerecht, noch würden sie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen", sagte Lischka. Das sieht der Konstanzer Professor für Ausländerrecht, Kay Hailbronner, anders: "Eine Absenkung der Bezüge für Asylbewerber kann vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen, wenn nach Auffassung der Richter die Menschenwürde gewahrt ist", sagte er gegenüber der "Welt". Er sehe keinen Grund, warum eine längere Übergangszeit für Asylbewerber, bis sie Leistungen auf dem Niveau deutscher Sozialhilfeempfänger erhielten, die Menschenwürde verletze.

Mehr als drei Monate nach der Bundestagswahl beraten die Spitzen von Union und SPD an diesem Mittwoch erneut über eine mögliche Koalition. Die eigentlichen Sondierungsgespräche in größerer Runde sollen erst am kommenden Sonntag beginnen. Kurz vor dem Treffen war bekannt geworden, dass die CSU-Bundestagsabgeordneten bei ihrer am Donnerstag beginnenden Klausur in Kloster Seeon Forderungen zu einer härteren Asylpolitik beschließen wollen. Bislang erhalten Asylbewerber in den ersten 15 Monaten einen Grundbedarf erstattet, danach werden die Leistungen auf das Niveau der Sozialhilfe angehoben. Die CSU schlägt nun vor, den Zeitraum für die abgesenkte Leistung auf 36 Monate zu verlängern.

Mayer: "Nur Sachleistungen für abgelehnte Flüchtlinge"

In der aktuellen Ausgabe der "Passauer Neuen Presse" verteidigte der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer die Pläne seiner Partei und forderte eine Absenkung der Leistungen für Asylbewerber. Das gelte vor allem für die, die keine Aussicht auf Anerkennung hätten. Vor allem für ausreisepflichtige Migranten müssten die Asylleistungen massiv zurückgefahren werden, um den Druck zu erhöhen, Deutschland schneller zu verlassen. Abgelehnte Flüchtlinge sollten demnach "nur noch Sachleistungen bekommen und Geldleistungen in sehr geringem Umfang", sagte Mayer. 

bri/sam (rtr, dpa, epd)