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Haager Richter erstmals nach Afrika?

4. Juni 2013

Der kenianische Vizepräsident Ruto soll im September wegen Kriegsverbrechen angeklagt werden. Beim IStGh wird erwogen, den Prozess in dessen Heimat oder in Tansania durchzuführen. Eine Antwort auf Vorbehalte aus Afrika.

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Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (foto: dapd)
Bild: dapd

Dem kenianischen Vizepräsidenten William Ruto werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Morde und Deportationen vorgeworfen. Es geht um die auch ethnisch motivierten Gewaltexzesse nach der Präsidentschaftswahl in Kenia im Jahr 2007. Mehr als 1100 Menschen wurden damals getötet und Hunderttausende in die Flucht getrieben.      

Der Prozess gegen den heute 46-jährigen Ruto werde am 10. September eröffnet, teilte der Internationalen Strafgerichtshof (IStGh) in Den Haag mit. Und die für die Vorbereitung des Verfahrens zuständigen Richter empfahlen demnach, die Verhandlung gegen Ruto ganz oder teilweise in Kenia oder im benachbarten Tansania zu führen. Ruto soll gemeinsam mit Joshua arap Sang, dem Chef eines Radiosenders, vor Gericht gestellt werden.

Vizepräsident Kenias, William Ruto (Quelle: Picture alliance/Agentur Kyodo)
Auf der Anklagebank, egal wo sie steht: Der Kenianer William RutoBild: picture alliance / Kyodo

Präsident und sein Vize hinter Gitter?

Rutos Anwälte hatten mehr Zeit für die Vorbereitung gefordert und eine heimatnahe Verlegung des Prozesses, "im Interesse der Gerechtigkeit". Auch für die Richter beim IStGh macht es offensichtlich durchaus Sinn, näher bei den Opfern und den betroffenen Gemeinschaften zu tagen. Ankläger hatten aber Zweifel angemeldet, ob die maßgeblichen Zeugen vor Ort dann auch entsprechend geschützt werden können.  

Bereits am 9. Juli beginnt der separate Prozess gegen den ebenfalls im März gewählten kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta im Zusammenhang mit den blutigen Unruhen. Auch ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt.

In den vergangenen Wochen hatte es immer wieder Konflikte zwischen Kenia und anderen afrikanischen Staaten sowie dem Strafgerichtshof um die Prozesse gegeben. So hatte auch die Afrikanische Union (AU) dem Gericht in Den Haag "Rassenhetze" vorgeworfen und verlangt, die Verfahren gegen die Kenianer müssten vor einem nationalen Gericht stattfinden. Der Strafgerichtshof hatte sich davon weitgehend unbeeindruckt gezeigt, bis jetzt.

SC/wa (afp, rtre, epd)