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Internationales Seerecht

Rodion Ebbighausen | Simone Hüls29. Juni 2014

Im Süd- und Ostchinesischen Meer streiten die Anrainerstaaten um "Basislinien" und "Ausschließliche Wirtschaftszonen". Die DW erklärt, was diese Begriffe des internationalen Seerechts bedeuten.

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Philippinen durchbrechen Chinas Blockaden Spratly Islands
Bild: JAY DIRECTO/AFP/Getty Images

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) regelt die Rechte und Pflichten von Staaten in Hinsicht auf die Weltmeere. Es umfasst Richtlinien für Hoheitsrechte, Wirtschaft, Umwelt und den Abbau von Rohstoffen. Es wurde in mehreren Fassungen diskutiert. Die dritte und letzte Fassung trat 1994 in Kraft. Sie wurde bis heute von 165 Staaten und der Europäischen Union ratifiziert.

Der internationale Seegerichtshof in Hamburg ist für die Auslegung und Anwendung des Seerechtsabkommens zuständig.

Einige Begriffe aus dem Abkommen tauchen immer wieder in den Medien und Debatten um umstrittene Territorien auf, zum Beispiel im Süd- und Ostchinesischen Meer. Die Deutsche Welle erklärt und illustriert die wichtigsten Begriffe.

Infografik Maritime Zonen im Seerecht
  • Basislinie: Die Basislinie ist die Niedrigwasserlinie entlang der Küste. Sie ist der Referenzpunkt für die Abmessungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS).
  • Hoheitsgewässer: Von der Basislinie ausgehend 12 Seemeilen (22,2 km). Sämtliche Hoheitsrechte liegen beim Staat.
  • Anschlusszone: Von der Basislinie ausgehend 24 Seemeilen (44,4 km). Grundsätzliche freie Gewässer, in denen der Staat aber Zoll- oder Gesundheitskontrollen durchführen kann.
  • Ausschließliche Wirtschaftszone: Von der Basislinie ausgehend 200 Seemeilen (370,4 km). In der Ausschließlichen Wirtschaftszone kann der Staat bis zu einer Ausdehnung von 200 Seemeilen ausschließlich über die natürlichen Ressourcen, also Meeresbewohner und Bodenschätze, verfügen und wirtschaftliche Nutzungen steuern. Darüber hinaus bestehen keine Hoheitsrechte.

Alle diese Zonen werden nach Artikel 121 sowohl von Festland als auch von Inseln generiert. Eine Insel ist eine natürlich entstandene Landfläche, die bei Flut über das Wasser hinausragt. Felsen, die keine menschliche Besiedlung und kein eigenes wirtschaftliches Eigenleben zulassen, generieren keine Ausschließliche Wirtschaftszone.

Strittig sind in der Regel die Ausschließlichen Wirtschaftszonen. Es geht dabei in der Regel um die Frage, wer das Recht hat, die Rohstoffe in diesen Zonen auszubeuten. Umstritten ist auch, ob bestimmte Landmassen nun Inseln oder bloß Felsen sind.

Inselstaaten

Eine spezielle Regelung gibt es für Inselstaaten wie etwa Mauritius, die Philippinen oder Indonesien. Bei diesen gibt es sogenannte Interne oder Archipelgewässer. Diese ergeben sich, wenn mehrere Inseln ein Seegebiet umschließen. Die Basislinie wird dann zwischen den einzelnen Inseln verlängert.

  • Interne Gewässer/Archipelgewässer: Als Interne Gewässer werden Hoheitsgewässer bezeichnet, die zwischen den Inseln eines Archipels eines Inselstaats oder in Buchten entstehen.
Infografik Strittige Zonen im Seerecht