IS-Mitglied vor Gericht
15. September 2014Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat der erste Prozess in Deutschland gegen ein Mitglied des "Islamischen Staates" (IS) begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem aus Bad Homburg stammenden Deutschen vor, sich in der zweiten Jahreshälfte 2013 der Terrormiliz angeschlossen und eine schwere staatsgefährdende Straftat im Ausland vorbereitet zu haben.
Milde Strafe bei Geständnis
Zu Prozessbeginn stellte das Gericht dem Angeklagten bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht. Die Richter schlugen eine Strafe zwischen drei Jahren und drei Monaten und vier Jahren und drei Monaten vor, wenn der 20-jährige Kreshnik B. die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einer eigenen Erklärung einräumt. Der Angeklagte will sich nach Angaben seines Anwalts am nächsten Verhandlungstag am Freitag zu dem Vorschlag äußern.
"Wir wollen ihnen nicht mit aller Gewalt die Zukunft verbauen", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel zu dem Vorschlag des Gerichts. Es handele sich allerdings um einen "erheblichen Tatvorwurf". Kreshnik B. habe nun selbst die Chance, dass strafmildernde Aspekte berücksichtigt werden könnten.
Wohl nicht an Enthauptungen beteiligt
Kreshnik B. wurde bei seiner Rückkehr im Dezember am Frankfurter Flughafen festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er soll im Juli 2013 zusammen mit anderen Islamisten nach Syrien gereist sein, um dort zu kämpfen. Er legte laut Anklage einen Treueeid auf eine Einheit ausländischer Kämpfer ab, absolvierte eine Ausbildung im Umgang mit Schusswaffen und übernahm Sanitäts- und Wachdienste.
Zwar ist es unwahrscheinlich, dass das mutmaßliche IS-Mitglied an den Enthauptungen westlicher Geiseln beteiligt war. Die Generalbundesanwaltschaft geht aber davon aus, dass B. in Syrien mit IS-Milizen gegen das Assad-Regime gekämpft hat. Unter anderem die Vertreibung der Jesiden im Nordirak hatte gezeigt, wie brutal die radikalen Kämpfer der Terrormiliz vorgehen. Erst am Wochenende hatte der IS erneut ein Video veröffentlicht, auf dem die Enthauptung eines britischen Entwicklungshelfers zu sehen ist.
Beobachter rechnen mit ausführlicher Aussage
"Getragen von einer radikal-religiösen Einstellung beabsichtigte er, sich am militanten Dschihad gegen das Regime des syrischen Präsidenten Assad zu beteiligen und am Aufbau eines allein auf der Scharia basierenden Staates mitzuwirken", teilte die Generalbundesanwaltschaft mit. Warum B. nach Deutschland zurückkehrte ist bislang nicht bekannt. Beobachter rechnen damit, dass er im Prozess ausführlich aussagen wird. Derzeit gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass der Angeklagte mit dem Ziel zurückgekehrt ist, Anschläge in Deutschland zu planen.
Hohe Sicherheitsvorkehrungen
Bevor Kreshnik B. nach Syrien ging, gehörte er laut Ermittlungen zu einer Gruppe junger Männer, die auf einer Frankfurter Berufsfachschule für Bautechnik auffielen, weil sie den radikalen Islam propagierten. Der Prozess beginnt mit hohen Sicherheitsvorkehrungen und großem öffentlichen Interesse auch aus dem Ausland. Der Senat hat zunächst sieben Verhandlungstage angesetzt. Erst am Freitag hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit sofortiger Wirkung alle IS-Aktivitäten in Deutschland verboten.
cr/as (dpa, afp, hr)