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Israel entlässt Asylsuchende aus Wüstenlager

25. August 2015

Israel lässt über tausend afrikanische Flüchtlinge frei, die seit mehr als zwölf Monaten in einem umstrittenen Internierungslager festgehalten wurden. Die Freilassung ist jedoch mit Auflagen verbunden.

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Flüchtlingslager Holot für afrikanische Asylsuchende in Israel
Bild: Getty Images

Insgesamt sollen 1178 Insassen aus dem Internierungslager Cholot im Süden Israels freigelassen werden, wie eine Sprecherin der Gefängnisbehörde mitteilte. Der Schritt folgte auf eine Entscheidung des Höchsten Gerichts in Jerusalem vor zwei Wochen. Es ordnete eine Verkürzung der möglichen Internierungszeit von 20 auf 12 Monate an - danach müssten die Flüchtlinge freigelassen werden.

Aufenthaltsverbot für Eilat und Tel Aviv

Allerdings seien den Asylsuchenden keine neuen Unterkünfte zugewiesen worden, berichtet die Zeitung "Haaretz". Das Innenministerium hatte zuvor ein Aufenthalts- und Arbeitsverbot für ehemalige Cholot-Insassen in der Region Tel Aviv und Eilat verfügt. Die verbleibenden 587 Insassen in Cholot sind laut "Haaretz" noch keine zwölf Monate dort.

Die entlassenen Flüchtlinge müssen nach Angaben der Zeitung selbst für ihre Abreise aus dem Wüstenlager sorgen. Die meisten würden voraussichtlich mit öffentlichen Bussen ein anderes Ziel ansteuern. Viele hätten allerdings wenig Geld. In Cholot erhielten sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Taschengeldsatz von umgerechnet 36 Euro für zehn Tage. Menschenrechtsaktivisten bemühten sich um eine Unterbringung in israelischen Kollektivsiedlungen (Kibbuzim).

Kritik von Menschenrechtlern

Israel betrachtet Flüchtlinge aus Afrika, von denen sich noch rund 45.000 im Land aufhalten, als illegale Einwanderer. Nur sehr wenige Asylanträge werden akzeptiert. Politiker betonen immer wieder, das kleine Land habe nicht die Kapazität, Flüchtlinge in großer Zahl aufzunehmen.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte Israel im vergangenen Jahr wegen der Abschiebung tausender Flüchtlinge scharf kritisiert. Die Menschen aus Eritrea und dem Sudan seien rechtswidrig zur Rückkehr in ihre Heimatländer gezwungen worden, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverletzungen drohten.

cr/uh (dpa, epd)